Kriterien für ein Bayerisches Transparenzgesetz

Aktive Informationspflicht:

Zu den veröffentlichungspflichtigen Informationen zählen neben Gesetzen, Rechtsverordnungen und Richtlinien auch Gutachten, Studien, Informationen über Subventionen sowie Verträge informationspflichtiger Stellen jenseits einer Relevanzschwelle von 100.000 EUR. Auch die wesentlichen Daten von Unternehmen, an denen der Bund oder informationspflichtige Stellen beteiligt sind, müssen veröffentlicht werden, einschließlich der Vergütung der Leitungsebene.

Leichte Anwendbarkeit für Bürgerinnen und Bürger:

kurze Bearbeitungszeiten (max. 15 Tage), Kostenfreiheit, Möglichkeit der Untätigkeitsklage

Anwendungsbereich:

Weiter Anwendungsbereich bei engem Ausnahmenkatalog

Abwägungsklausel:

Ausnahmen vom Grundsatz der Transparenz dürfen nicht greifen, wenn das öffentliche Interesse an der Information schwerer wiegt als mögliche Geheimhaltungsgründe.

Beauftragtenstelle

Etablieren eines Beauftragten für Datenschutz UND Informationsfreiheit

Ein Gesetz

Vereinheitlichung des Informationsanspruchs in ein Gesetz

 

 

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