Folgende Institutionen sollen informationspflichtig sein:

  Staatsregierung

  Bezirksregierungen

  Behörden des Freistaates Bayern

  Gemeinden und Gemeindeämter

  Stadtregierungen

  Landratsämter

  Gemeindeverbände sowie der sonstigen

   der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden
   juristischen Personen des öffentlichen Rechts

  Landes- Bezirks- und Kommunalparlamente einschl. Ausschüsse

  Unternehmen, an denen die genannten Institutionen mehrheitlich
  beteiligt sind 

  mittelbare Staatsverwaltung (z.B. Handelskammern, Hochschulen)

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