Aktuelles

Im deutschlandweiten Vergleich verfügt der Freistaat Bayern über eine verhätnismäßig bürgerfreundliche Gesetzgebung hinsichtlich der direkten Demokratie auf Landesebene. Seit 1946 können die Menschen in Bayern per Volksbegehren und Volksentscheid die Politik im Bayerischen Landtag mitbestimmen. Bisher gab es 61 Anträge für ein Volksbegehren, von denen 21 in ein Volksbegehren mündeten. Sechs mal konnten die Wahlberechtigen in Bayern schon per Volksentscheid abstimmen, zuletzt 2010 beim Volksentscheid für ein strenges Rauchverbot in Bayern.

Das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats ist das "Volksbegehren Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen!" aus dem Jahr 2019. Innerhalb der Eintragungsfrist von zwei Wochen unterschrieben 1,741 Millionen Stimmberechtigte das Volksbegehren, das in etwa 18,4 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern entspricht. Die nötige 10-Prozent-Hürde wurde damit deutlich überschritten. Im Verlaufe des Jahres kam es zum Kompromis zwischen der Initiative und der Staatsregierung, ein Volksentscheid entfiel somit.

Trotz guter Praxisbeispiele fordert Mehr Demokratie Bayern Reformen für Volksbegehren und Volksentscheide. So ist beispielsweise die zweiwöchige Eintragungsfrist beim Volksbegehren deutlich zu hoch. Hier geht es zu unseren weiteren Forderungen.

Stand: 29.06.2022