Direkte Demokratie

Abstimmungsquorum

Legt fest, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wahlberechtigten sich am Volksentscheid beteiligen muss (Beteiligungsquorum)
oder dass ein bestimmter Prozentsatz der Stimmberechtigten einer Vorlage zustimmen muss (Zustimmungsquorum), damit der Volksentscheid gültig ist. In Bundesländern mit Abstimmungsquoren genügt es nicht, wenn die einfache Mehrheit der Abstimmenden sich für eine Vorlage ausspricht.

Antrag auf Volksbegehren

Erste Stufe der dreistufigen Volksgesetzgebung, sofern lediglich formal die Zulässigkeit geprüft wird und eine inhaltliche
Befassung im Landtag nicht stattfinden muss. Werden genügend Unterschriften gesammelt und das Parlament lehnt das
Anliegen ab, kommt es zur zweiten Verfahrensstufe, dem Volksbegehren.

Bürgerbegehren (kommunale Ebene)

Erste Verfahrensstufe auf kommunaler Ebene, entspricht dem Volksbegehren als zweiter Verfahrensstufe auf Landesebene.

Bürgerentscheid (kommunale Ebene)

Zweite Verfahrensstufe auf kommunaler Ebene, entspricht dem Volksentscheid auf Landesebene. Oberbegriff für eine Abstimmung der Bürger/innen über eine Sachfrage aufgrund eines Bürgerbegehrens oder aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats (Ratsreferendum).

Direktdemokratische Verfahren

Sammelbegriff. Bürger/innen entscheiden verbindlich über eine Sachfrage. Es werden drei verschiedene Verfahrenstypen unterschieden:

  1. Dreistufige Volksgesetzgebung/Volksinitiative: Siehe "Regeln und Verfahren"
  2. Fakultatives Referendum: Abstimmung über bereits parlamentarisch beschlossene Vorlage
  3. Obligatorische Referenden: Automatisch ausgelöste Abstimmung, bspw. bei Änderung der Grenzen der Bundesländer

Konkurrenzvorlage/Gegenvorlage

Das Recht des Parlaments/Gemeinderats, zusätzlich zum Bürger-/Volksbegehren eine eigene Vorlage mit zur Abstimmung zu stellen. Die Konkurrenzvorlage erweitert die Auswahlmöglichkeiten bei der Abstimmung.

Kostendeckungsvorschlag/Kostenschätzung

Vorschlag, wie Kosten, die durch die Umsetzung einer Beschlussvorlage entstehen, gedeckt werden können. Mehrere Gemeindeordnungen verlangen bei Bürgerbegehren einen umsetzbaren Kostendeckungsvorschlag, was zu vielen unzulässigen
Bürgerbegehren führt. In Bayern ist kein Kostendeckungsvorschlag notwendig.

Ratsreferendum/Ratsbegehren (kommunale Ebene)

Der Gemeinderat kann in manchen Bundesländern von sich aus beschließen, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Je nach
Bundesland ist hierfür eine einfache Mehrheit oder eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat erforderlich.

Volksbegehren

Zweite Stufe der dreistufigen Volksgesetzgebung. Werden genügend Unterschriften gesammelt und das Parlament übernimmt
die Forderungen nicht, kommt es zu einem Volksentscheid.

Volksinitiative

Dieser Begriff steht für die erste Stufe der dreistufigen Volksgesetzgebung. Werden genügend Unterschriften gesammelt und das Parlament lehnt das Anliegen ab, kommt es zur zweiten Verfahrensstufe, dem Volksbegehren.

Volkspetition/Volksinitiative/Bürgerantrag

Einstufiges und unverbindliches Bürgerbeteiligungsverfahren, das zur Behandlung des Anliegens im Landtag führt. Der
Landtag entscheidet abschließend. Das Verfahren wird durch eine Unterschriftensammlung der Bürger/innen initiiert.