+++ Initiative berührt in Teilen Bundeskompetenz +++
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Volksbegehrensinitiative „Radentscheid Bayern“ heute für unzulässig erklärt. Damit entfällt die zweite Stufe des Volksbegehrens. Laut dem Gericht würde der Text des Volksbegehrens teilweise die…
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