Veröffentlichungspflichtige Informationen

Für folgende Informationen soll eine Veröffentlichungspflicht auf der Transparenz-Plattform bestehen:

 

1. Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

2. Entwürfe von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften oder Teile davon, sobald sie beteiligten Fachkreisen, Verbänden oder bestimmten Stellen zur Anhörung übermittelt wurden, sowie Entwürfe, die der Presse oder amtlich nicht beteiligten Stellen oder Personen zugänglich gemacht wurden,

3. in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen,

4. Stellungnahmen zu den Entwürfen

5. Tagesordnungen, Vorlagen, Beschlüsse und Rundschreiben nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen

6. Mitteilungen der Staatsregierung an den Landtag, den Bundesrat und die Europäische Union sowie Informationen über das Abstimmungsverhalten des Freistaats Bayern im Bundesratsplenum.

7. Tagesordnungen, Vorlagen, Beschlüsse, Protokolle und Berichte der bayerischen Abgesandten zu den Gremien und Foren der länderübergreifenden Zusammenarbeit und der Bund-Länder-Zusammenarbeit, einschließlich Informationen über das Abstimmungsverhalten der bayerischen Abgesandten,

8. Haushalts-, Stellen-, Verwaltungsgliederungs-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsendeverzeichnisse und Tagebücher sowie ihre Änderungen

9. Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen und Arbeitshilfen,

10. Amtsblätter, amtliche Statistiken, Tätigkeitsberichte, Jahresabschlüsse und Ergebnisse der Rechnungsprüfung

11. Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen und Studien, die von informationspflichtigen Stellen verfasst oder in Auftrag gegeben wurden,

12. Geodaten, Karten und Mietspiegel, Statistiken, Datensammlungen, Ergebnisse von Beweiserhebungen, Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen sowie Studien,

13. Mobilitätsdaten, insbesondere des öffentlichen Personennahverkehrs, auch in Echtzeit,

14. Verzeichnisse über verfügbare Umweltinformationen, Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen und über den Zustand der Umwelt, die von informationspflichtigen Stellen erstellt oder in Auftrag gegeben wurden, sowie weitere nach Gesetz geregelte Umweltinformationen

15. Katasterdaten

16. öffentliche Pläne und Konzepte, insbesondere Bauleit- und Landschaftspläne und ihre Entwürfe und Begründungen, sowie Verzeichnissse der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und das Landschaftsprogramm,

17. Daten und Pläne zu öffentlichen Liegenschaften, insbesondere Liegenschaftspläne und Angaben über Nutzungszwecke,

18. die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen, Bauvorbescheide und vergleichbarer Verwaltungsakte, außer es handelt sich um reine Wohnbebauung mit maximal fünf Wohneinheiten,

19. Informationen, hinsichtlich derer die informationspflichtige Stelle eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchführt,

20. Vereinbarungen nach Baugesetz

21. Beleihungsakte zur Übertragung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung,+Vergabe- und Konzessionsentscheidungen,

22. Informationen über staatliche Beihilfen, Subventionen und Zuwendungen, die Vergabe von Fördermitteln, Sponsoring und Spenden, insbesondere über den*die Gewährende*n, den*die Empfänger*in, die Höhe, die Rechtsgrundlage und den Zweck von erhaltenen oder gewährten Zahlungen oder Leistungen, sofern deren addierter Wert für den*die jeweilige*n Empfänger*in innerhalb von zwölf Monaten über 1.000 Euro liegt sowie mit Ausnahme von Zuwendungen an natürliche Personen als Hilfe zum Leben, die auf gesetzlicher Grundlage erfolgen,

23. Informationen über Zuwendungen Privater an informationspflichtige Stellen, insbesondere über den*die Gewährende*n, den*die Empfänger*in, die Höhe und den Zweck der Zuwendungen,

24. die wesentlichen Daten von Unternehmen oder sonstigen Organisationen, an denen der Freistaat Bayern, die Regierungsbezirke oder die Kommunen  oder andere informationspflichtige Stellen beteiligt sind, einschließlich einer Darstellung der jährlichen Vergütungen einschließlich aller Zusatzleistungen wie Boni oder geldwerten Sach- und Versorgungsleistungen für die Mitglieder der Leitungsebene,

25. Verträge, sofern zwischen den Vertragspartnern im Laufe der vergangenen zwölf Monate Verträge über einen addierten Gegenstandswert von mindestens 20.000 Euro abgeschlossen worden sind, einschließlich der Anhänge und Nebenabreden,

26. veröffentlichte, veröffentlichungswürdige sowie zur Herausgabe angefragte Gerichtsentscheidungen,

27. Informationen über Besprechungen von Mitgliedern der Staatsregierung sowie von Staatssekretär*innen mit Interessenvertreter*innen, insbesondere Datum, Ort, Dauer,Thema sowie beteiligte Personen,

28. aufsichtsrechtliche Entscheidungen der Fach- und Rechtsaufsicht,

29. Informationen über die personelle Zusammensetzung von Aufsichtsräten, Geschäftsführungen, Steuerungsausschüssen oder anderweitig an Entscheidungsprozessen beteiligte Gremien informationspflichtiger Stellen,

30. Quelltext von Computerprogrammen (sofern sie kein Geschäftgeheimnis sind)

31. nicht personenbezogene Informationen, die im Rahmen von Antragsverfahren im Sinne des § 9 sowie des § 2 Abs. 1 VIG (gesundheitsbezogene Verbraucherinformation nach Verbraucherinformationsgesetz VIG) elektronisch zugänglich gemacht wurden,

32. Informationen, für die bereits aufgrund anderer Rechtsvorschriften eine Veröffentlichungspflicht besteht

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