Ausnahmen
In Regel sollen staatlcihe Dokumente auf der Transparenzplattform veröffentlicht werden. Es muss jedoch auch Ausnahmen geben um berechtigte Interessen zu schützen. Sie beziehen sich auf folgende Bereiche:
- schutzwürdige öffentliche Belange (z.B. innere Sicherheit)
- personenbezogene Daten
- Geschäftsgeheimnisse
- geistiges Eigentum
- journalistisch-redaktionelle Informationen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung

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