Ausnahmen

In Regel sollen staatlcihe Dokumente auf der Transparenzplattform veröffentlicht werden. Es muss jedoch auch Ausnahmen geben um berechtigte Interessen zu schützen. Sie beziehen sich auf folgende Bereiche:

     - schutzwürdige öffentliche Belange  (z.B. innere Sicherheit)

     - personenbezogene Daten

     - Geschäftsgeheimnisse

     - geistiges Eigentum

     - journalistisch-redaktionelle Informationen des
       öffentlich-rechtlichen Rundfunks

     - Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung

 

 

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