Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023

Am 8. Oktober 2023 wurde ein neuer bayerischer Lantag gewählt. Das haben wir als Aufhänger genutzt, um die kandidierenden Parteien zu fragen, wie sie zur direkten Demokratie, Transparenz und Bürgerbeteiligung in Bayern stehen. Entlang unserer "Demokratie-Offensive" haben wir deshalb acht Wahlprüfsteine formuliert, deren Antworten wir Ihnen hier zur Verfügung stellen. Die Antworten sollen dabei nicht nur eine Entscheidungshilfe für die Wahlkabine sein, sondern viel mehr auch ein Wählergedächtnis: Denn nach der Wahl geht es darum, an diese Aussagen zu erinnern und daran festzuhalten!

1) Transparenz

Frage 1: Der Freistaat Bayern ist mittlerweile das einzige Bundesland, das weder über ein Informationsfreiheits- noch ein Transparenzgesetz verfügt. Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

Frage 2: In Hamburg profitiert besonders die Verwaltung von einer Transparenzplattform, wo Mitarbeitende Informationen proaktiv auf einer Website veröffentlichen. Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

So haben die Parteien geantwortet

  • CSU

    1) Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

    Das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) verfügt bereits über gleichwertige Regeln, wie sie in vergleichbaren Informationsfreiheitsgesetzen festgeschrieben sind. Insbesondere Art. 39 (vormals Art. 36) BayDSG gewährleistet den Zugang zu Informationen. Transparenzvorgaben finden sich gleichsam in weiteren Gesetzestexten, sodass wir in Bayern insgesamt ein effektives, funktionierendes und fortschrittliches Regelsystem etabliert haben, mit dem Bürger ihr Auskunftsrecht durchsetzen können.

    2) Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

    Die Open-Data-Nutzung eröffnet neue Möglichkeiten für die Verwaltung, aber auch für die bayerische Wirtschaft. Gleichzeitig gilt es auch den hohen Stellenwert des Datenschutzes ausreichend zu achten. Open-Data ermöglicht neue Geschäftsmodelle, v.a. mit zivilgesellschaftlichen Nutzen. Bayern ist bereits 2021 GovData beigetreten und möchte anhand eines Landesportals den Datenaustausch vorantreiben. Der Neuaufbau des Portals hat für uns einen hohen Stellenwert.

  • Grüne

    1) Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

    Wir setzen uns seit vielen Jahren für ein bayerisches Transparenzgesetz ein. Alle Initiativen hierzu scheiterten an der Verweigerungshaltung der CSU. Bayern ist deshalb in Sachen Informationsfreiheit Schlusslicht in Deutschland. Wir GRÜNE wollen, dass der Staat seine Daten proaktiv veröffentlicht und für die Bürger*innen einsehbar macht. Nach dem Grundsatz: Öffentliche Informationen sind öffentlich, private Informationen bleiben privat. Die guten Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben gezeigt, dass eine Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von Informationen und Datenbeständen der öffentlichen Hand nicht nur Transparenz und demokratisches Engagement stärkt, sondern auch der Verwaltung nutzt. Mitarbeitende in den Behörden werden entlastet und innovative, elektronische Dienstleistungen ermöglicht. Damit birgt ein Transparenzgesetz auch erhebliche wirtschaftliche Wertschöpfungspotenziale.

    2) Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

    Wir teilen diese Forderung. Unsere Grüne Landtagsfraktion hat sie durch einen eigenen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz ebenfalls erhoben. Wir wollen, dass alle Informationen, die in der Verwaltung vorhanden und die von öffentlichem Interesse sind (z.B. Statistiken, Gutachten, Verwaltungsvorschriften, Verträge) im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar gemacht werden. Wenn die Verwaltung besser und schneller handeln kann, weil sie selbst davon profitiert, dass sie schnell auf ihre eigenen Daten zugreifen kann, dann ist das ein sehr willkommener Effekt. Das zeigt sehr deutlich, dass die oft von den Gegnern der Informationsfreiheit ins Feld geführten Befürchtungen, die Verwaltung werde durch mehr Informationsfreiheit in ihrer Tätigkeit gelähmt, aus der Luft gegriffen sind.

  • Freie Wähler

    1) Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

    Wir FREIE WÄHLER Bayern haben uns bereits mehrmals für den Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheits- bzw. Informationszugangsgesetzes eingesetzt (vgl. hierzu Gesetzentwürfe der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion LT-Drs. 16/3679; 17/1602), das allen Bürgern und Bürgerinnen nicht nur einen allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen des Freistaats Bayern unter angemessener Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes gewährt, sondern gleichzeitig auch bayerische Behörden zur aktiven Veröffentlichung amtlicher Informationen verpflichtet. Allerdings wurden beide Gesetzentwürfe abgelehnt. Aus unserer Sicht ist der umfassende Zugang zu amtlichen Informationen eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten. Wir sind der Auffassung, dass ein entsprechendes Gesetz nicht nur zur Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung beitragen würde. Daneben würde auch die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert sowie dessen Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt. Der Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheits- bzw. Informationszugangsgesetzes ist daher aus unserer Sicht unerlässlich.

    2) Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

    Wir stehen der Einführung einer Transparenz-Plattform grundsätzlich offen gegenüber. Die Einführung einer solchen Plattform sollte gesetzlich bereits in einem entsprechenden Informationszugangsgesetz/Transparenzgesetz verankert sein.

  • SPD

    1) Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

    Wir halten ein Bayerisches Transparenzgesetz für dringend erforderlich. Die SPD hat im Landtag auch in dieser Legislaturperiode ein Transparenzgesetz in den Landtag eingebracht. Das bleibt auch in Zukunft ganz oben unserer politischen Agenda.

    2) Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

    Wir stehen einer solchen Plattform nicht nur sehr positiv gegenüber, sondern haben die Einführung einer „Transparenz-Plattform“ bereits mit einem entsprechenden Gesetzentwurf im bayerischen Landtag gefordert.

    Unser Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer elektronischen Plattform vor, auf der die Verwaltung entsprechende Informationen bereitstellt. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen dabei nicht nur jederzeit Anspruch auf die Bereitstellung und Veröffentlichung der Informationen haben, sondern v.a. auch Zugang zu den auf der Transparenz-Plattform veröffentlichten Informationen.

  • FDP

    1) Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

    Wir Freie Demokraten werden ein eigenes bayerisches Transparenzgesetz auf den Weg bringen. Schon lange setzen wir uns für mehr Transparenz ein und wollen daher eine bayerische Open-Data-Initiative starten, damit alle von den Behörden erhobenen Daten, solange sie nicht privaten Urheberrechten oder Datenschutzrechten unterliegen, der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

    2) Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

    Wir wollen dass auch die Behörden selbst die erhobenen Daten, die dann allen zur Verfügung stehen, intensiver nutzen können. Das spart Zeit und Geld, wenn nicht jede Behörde alle Daten neu erheben muss.

  • Linke

    1) Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

    Die Linke in Bayern setzt sich entschieden für die Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene ein. Ein solches Gesetz ist essentiell, um Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Informationen und Dokumenten der Verwaltung zu gewähren. Transparenz stärkt die demokratischen Grundrechte und fördert das Vertrauen in staatliche Institutionen.

    2) Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

    Die Linke in Bayern unterstützt die Schaffung einer Transparenzplattform, auf der Verwaltungen proaktiv Informationen veröffentlichen können. Eine solche Plattform fördert den Informationsaustausch zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern und erhöht die Transparenz staatlicher Entscheidungsprozesse.

  • ödp

    1) Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

    Die ÖDP Bayern setzt sich für die Informationsfreiheit ein und befürwortet Transparenzgesetze auf Landesebene und kommunaler Ebene. Das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger muss Vorrang haben (Grund Nr. 143 ÖDP-Programm für Bayern).

    2) Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

    Die Transparenzplattform in Hamburg hat aus Sicht der ÖDP Bayern Modellcharakter für den Bund und die übrigen Bundesländer. Die Maxime des Regierungs- und Verwaltungshandelns muss sich umkehren. Grundsätzlich hat die Informationsfreiheit für alles Handeln im o. g. Rahmen zu gelten, nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden.

  • Volt

    1) Wie stehen Sie zur Einführung eines Transparenzgesetzes auf Landesebene?

    Volt Bayern befürwortet die Einführung eines Transparenzgesetzes. Unseres Erachtens nach ist es wichtig, dass die Bürger*innen das Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber Behörden haben. Durch Verabschiedung eines Transparenzgesetzes können die Bürger*innenrechte und damit die Demokratie gestärkt werden.

    2) Wie stehen Sie zu einer Plattform, die Verwaltungen und die Bevölkerung gleichermaßen als Quelle für amtliche Informationen verwenden können?

    Volt Bayern unterstützt den Vorschlag einer Transparenzplattform. Diese zahlt einerseits auf die von uns geforderte Transparenz ein und ist andererseits auch ein Fortschritt im Bereich Digitalisierung. Die bereitgestellten Informationen müssen für alle Beteiligten - Verwaltung und Bürger*innen - zugänglich und einfach nutzbar sein. Nur so kann in der Praxis wirklich davon profitiert werden.

2) Bürgerräte und Bürgerbeteiligung

Frage 3: In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

Frage 4: Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

So haben die Parteien geantwortet

  • CSU

    3) In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

    Die Thematik der Bürgerräte wird von der CSU konstruktiv begleitet. Grundsätzlich sind die Parlamente in repräsentativen Demokratien der verfassungsmäßige Bürgerrat. Die parlamentarische Arbeit, so die Einschätzung vieler Experten, gerät in den aktuellen Entwicklungsphasen vermehrt unter Druck. Insbesondere durch den Aufstieg radikaler Strömungen, die versuchen unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere demokratischen Institutionen hetzen, sehen wir die absolute Notwendigkeit, das Vertrauen in unsere parlamentarische Demokratie zu stärken. Die Einrichtung von alternativen Gremien auf Landesebene sehen wir dahingehend kritisch und betrachten diese generell als nicht zielführend. Nichtsdestotrotz können Bürgerräte, bzw. runde Tische insbesondere auf kommunaler Ebene ein geeignetes Forum für den inhaltlichen Austausch sein, die Partizipation stärken und gegebenenfalls Polarisierungen in Gemeinden abbauen.

    4) Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

    Ein wesentliches Element unserer Parteiendemokratie ist und bleibt das Direktmandat. Dieses ist Grundvoraussetzung, damit Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Unabhängigkeit in der Mandatsausübung, auch von der parteipolitischen Ebene bewahren können. Direkt gewählte Volksvertreter sind das örtliche Sprachohr der Menschen und stehen für den engen Kontakt zwischen Parlament und Bürger. Wir klagen gegen die Pläne der Ampel-Regierung, welche den direkten Einfluss der Bürger auf die parlamentarische Arbeit entwerten möchte. Wir sind der festen Überzeugung, dass die demokratischen Parteien das Vertrauen in die Demokratie stärken müssen. Die faktische Abschaffung des Direktmandates bewirkt das Gegenteil und läuft Gefahr die radikalen Ränder des Parteispektrums zu stärken.

  • Grüne

    3) In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

    Ja, wir befürworten Bürger*innenräte auch in Bayern. Wenn zufällig ausgewählte Bürger*innen in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung beraten und Handlungsempfehlungen und Impulse erarbeiten, bereichert das die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Wir halten diese Form der direkten Beteiligung am politischen Aushandlungsprozess in Zeiten starker Polarisierung und gesellschaftlicher Pluralisierung für ein passendes Instrument, um unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen wieder miteinander ins direkte Gespräch zu bringen. Gerade, wenn es um Fragen geht, die die Gesellschaft kontrovers diskutiert - z. B. bei der Aufnahme von Geflüchteten oder Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise - können diese Dialoggremien helfen, Kompromisslösungen zu finden. Für Bayern fordern wir deshalb den „Bürger*innenrat Klima“, der gemeinsam beraten soll, wie Bayern die Ziele des Pariser Klimaabkommens noch einhalten kann.

    4) Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

    Wir befürworten innovative Beteiligungsmodelle wie Planungszellen, Bürger*innengutachten und digitale Beteiligungsplattformen. Neuen Ideen stehen wir positiv gegenüber und glauben, dass sie gute Impulse für die parlamentarische Demokratie setzen können. Daneben wollen wir Grünen die Instrumente der direkteren Beteiligung und Mitbestimmung in Bayern verbessern. Ein Hürdenabbau bei kommunalen Bürgerentscheid und beim landesweiten Volksentscheid ist überfällig.

  • Freie Wähler

    3) In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

    Für uns als FREIE WÄHLER ist Bürgerbeteiligung unverzichtbar für eine funktionierende Gesellschaft. Wir wollen, dass alle Bürger und Bürgerinnen in Bayern Politik aktiv mitgestalten können, da wir der Überzeugung sind, dass auf diese Weise der wachsenden Politikverdrossenheit am besten entgegengewirkt werden kann. Wir möchten daher erreichen, dass möglichst breite Bevölkerungskreise bei Richtungsentscheidungen wie z.B. der Energiewende mitbestimmen und aktiv teilhaben können. Losbasierte Bürgerräte können hierbei neue Perspektiven als Ergänzung zu Expertenwissen öffnen. Ein entsprechendes Pilotprojekt auf Landesebene unterstützen wir daher.

    4) Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

    Um weitere Formen direkter Mitbestimmung unserer Bürger und Bürgerinnen zu schaffen, setzen wir uns für die Einführung von Volksinitiativen ein. Daneben befürworten wir FREIE WÄHLER beispielsweise auch Volksabstimmungen über wichtige Fragen in Bayern und im Bund.

  • SPD

    3) In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

    Wir stehen einem Pilot-Bürgerrat auf Landesebene positiv gegenüber. Orientieren könnte man sich dabei bspw. an dem vom Bundestag am 10. Mai dieses Jahres eingesetzten Bürgerrat zum Schwerpunkt „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. Dort sollen sich 160 ausgeloste Bürger mit Fragen zu Tierhaltung und Lebensmittelverschwendung befassen. Der Anspruch dabei war es, die Gesellschaft möglichst repräsentativ abzubilden. Kriterien waren deshalb geografische Herkunft, Geschlecht, Alter, Gemeindegröße und Bildungsstand. Unterstützt wird das Gremium von Experten aus Wissenschaft und Praxis.

    Im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es insofern auch, dass die Entscheidungsfindung verbessert werden soll, indem neue Formen des Bürgerdialogs, wie etwa Bürgerräte, genutzt werden sollen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben.

    Losbasierte Bürgerräte können die parlamentarische Demokratie bereichern, sie jedoch nicht ersetzen. Bürgerräte können gewisse Themen aufgreifen, Vorschläge entwickeln und so einen konstruktiven Beitrag für die politische Debatte und den Diskurs leisten. Im Gegenzug wird bei den Bürgerinnen und Bürgern auch ein Verständnis für die Komplexität politischer Prozesse erzeugt bzw. gefördert. Was mögliche Themen betrifft, sind (sehr) verschiedene denkbar, von spezifischen Landesthemen hin zu allgemein (gesellschafts-)politisch relevanten Fragen.

    4) Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

    Wir als SPD werden die Bürgerbeteiligung zukunftsgerichtet gestalten und insofern auch eine digitale Beteiligung, die „E-Partizipation“, verstärkt in den Blick nehmen. Dies betrifft jedoch nicht nur die Landesebene, sondern sämtliche politischen Ebenen.

    Die Vereinten Nationen definieren E-Partizipation als „Prozess der Einbeziehung der Bürger mittels Informations- und Kommunikationstechnologie in die Politik, Entscheidungsfindung sowie Gestaltung von Dienstleistungen, um sie partizipativ, inklusiv und beratend zu machen“.

    Bürgerinnen und Bürger sollten insofern Möglichkeiten haben, sich aktiv nicht nur „analog“, sondern auch digital einzubringen, wie es bspw. bei Online-Petitionen der Fall ist, um so selbst unsere Demokratie vital zu halten, modern zu gestalten und wichtige Perspektiven in den Diskurs einzubringen. Von Online-Bürgerbeteiligungen bei bestimmten Projekten, über OnlineKonsultationen und Online-Dialoge eröffnet sich hier ein sehr weites Feld von Möglichkeiten.

  • FDP

    3) In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

    Wir Freie Demokraten bekennen uns zur repräsentativen Demokratie. Aber auch diese kann durch neue Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung gewinnen. Losbasierte Bürgerräte können hier durchaus ein überlegenswertes Instrument sein. Der Beratungsauftrag muss dabei klar definiert sein und es muss klargestellt sein, dass nur das Parlament legitimierte Entscheidungen trifft.

    4) Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

    Denkbare zu prüfende Formen sind aus unserer Sicht die Beratung des Parlaments durch Hausparlamente oder die Erweiterung des Petitionsrechts um das „Bürgerplenarverfahren“.

  • Linke

    3) In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

    Ja, die Linke in Bayern befürwortet die Durchführung eines Pilot-Bürgerrates auf Landesebene. Interessante Themen könnten beispielsweise die Umweltpolitik, Bildung, Verkehr oder Sozialpolitik sein. Ein Bürgerrat bietet eine wertvolle Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungsprozesse einzubinden und ihre Meinungen und Ideen direkt in die Gestaltung von Politik einzubringen.

    4) Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

    Die Linke in Bayern unterstützt neben Bürgerräten auch weitere Formen der direkten Bürgerbeteiligung, wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Zudem befürwortet sie die Nutzung digitaler Instrumente zur Einbindung der Bevölkerung, um eine breite und barrierefreie Beteiligung zu ermöglichen.

  • ödp

    3) In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

    Die ÖDP Bayern fordert, Bürgerräte als neues demokratisches Instrument einzuführen und aufzuwerten. Als ein Verfahren aus der Demokratie-Werkstatt zeigen die ausgewogenen Ergebnisse der Arbeit von Bürgerräten Perspektiven auf, die von Politik und Verwaltung nicht automatisch mitbedacht werden (Grund Nr. 137 ÖDP-Programm für Bayern). Als Themen für Bürgerräte auf Landesebene sind v. a. die Politikfelder relevant, die für die sozial-ökologische Transformation bearbeitet werden müssen, vom Klima- und Artenschutz über die Agrar-, Bau-, Energie- und Verkehrswende.

    4) Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

    Die ÖDP Bayern fordert, dass das Wahlalter bei Landtags-, Bezirkstags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt wird. Die Bezirkstage als Bürgervertretung der Region sind zu stärken, indem die regionalen Planungsverbände aufgelöst und deren Kompetenzen auf die Bezirkstage übertragen werden. Außerdem sprechen wir uns für die Direktwahl des/der Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentin aus (Grund Nr. 141, 146, 140 ÖDP-Programm für Bayern).

  • Volt

    3) In immer mehr Städten und Regionen machen die Menschen in Bayern erste Erfahrungen mit losbasierten Bürgerräten. Setzen Sie sich für die Durchführung eines PilotBürgerrates auf Landesebene ein? Und wenn ja: Welche Themen fänden Sie für einen Bürgerrat auf Landesebene interessant?

    Volt unterstützt die Durchführung eines Pilot-Bürger*innenrates auf Landesebene.

    Bürger*innenräte können die Qualität und Legitimität politischer Entscheidungen erhöhen, insbesondere, wenn die Empfehlungen von Bürger*innenräte die politischen Entscheidungen oder die Verwendung lokaler Mittel direkt beeinflussen. Bürger*innenräte können als neutrale Instanzen dienen und überparteiliche Lösungen finden. Zahlreiche wichtige Anliegen werden häufig blockiert und verschleppt,  was ein wesentlicher Auslöser für Politikverdrossenheit ist. Durch das Angehen dieser Themen durch Bürger*innenräte und die Öffentlichkeit, die durch mediale Begleitung dieser entsteht, kann ein echter Mehrwert für die Bevölkerung entstehen.

    Für Volt ist konkret das Thema Klimaschutz und auch damit einhergehend Mobilität eines, das sich hervorragend zur Behandlung in einem Bürger*innenrat eignet.

    4) Welche weiteren Formen von Bürgerbeteiligung unterstützen Sie für die Landesebene?

    Volt fordert die Einführung von Bürger*innenbudgets auf der Kommunal- und Landesebene. Dabei wird ein Teil des Haushalts für Projekte zur Verfügung gestellt, bei denen die Bevölkerung im Vorfeld Vorschläge einbringen und dann darüber abstimmen kann, welche umgesetzt werden sollen. Konkret setzen wir das bereits in München um, wo wir als Teil der Stadtregierung ein Bürger*innenbudget eingeführt haben. Denn: Die Menschen vor Ort wissen am besten, was sie lokal brauchen und umsetzen wollen.

3) Freie und digitale Unterschriftensammlung

Frage 5: Der letzte Volksentscheid in Folge eines Volksbegehrens liegt 13 Jahre zurück. In Bayern scheitern die Hälfte aller Volksbegehren an den Hürden der zweiten Stufe (14 Tage Zeit für Amtseintragung, 10% Quorum). Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden und die freie Eintragung ein?

Frage 6: Mit Schleswig-Holstein gibt es nun das erste Bundesland, in dem Volksbegehren zusätzlich zur analogen Unterzeichnung auch digital mithilfe der e-ID des Personalausweises unterschrieben werden können. Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

So haben die Parteien geantwortet

  • CSU

    5) Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und die freie Eintragung ein?

    Volksbegehren und -entscheide haben in Bayern eine weit zurückreichende Tradition. Die bayerischen Bürger haben in bedeutenden Anliegen die Möglichkeit, direkt in die Gesetzgebung des Freistaats einzugreifen. Die Hürden hierfür sind im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich niedriger gefasst. Zu beachten sind nicht nur Begehren auf Landesebene – auch in Gemeinden und Landkreisen steht der Bevölkerung dieses Mittel offen. Insbesondere auf der kommunalen Ebene sind Bürgerbegehren beliebt und oftmals von Erfolg gekrönt. Wir erachten die aktuelle Regelung daher nicht nur als angemessen, sondern als vorbildhaft im deutschen Querschnitt. Einen inflationären Gebrauch des Volksbegehrens, der sich aus der Senkung der Quorums-Regelung ergeben würde, gilt es zu vermeiden, da dies langfristig die Akzeptanz gefährden könnte.

    6) Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

    Bayern ist Vorreiter der Digitalisierung. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist der Freistaat unangefochtener Spitzenreiter. Wir möchten einen modernen Staat, in denen Verwaltungsaufgaben generell, sofern möglich, vollständig digitalisiert werden. In der digitalen Unterzeichnung von Volksbegehren gibt es nach wie vor (Cyber-)sicherheitsrelevante Aspekte zu beachten, sowie demokratische Abwägungen. Die genannte Reform in Schleswig-Holstein verfolgen wir dahingehend aufmerksam. Zu beachten gelten zudem sowohl die verfahrenstechnischen Unterschiede in den zwei Bundesländern, sowie die SchleswigHolsteinische Reform, welche sich nicht auf Volksbegehren, sondern auf die „Volksinitiative“ bezieht.

  • Grüne

    5) Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und die freie Eintragung ein?

    Mit dem verfassungsrechtlich verankerten Volksbegehren und einem möglichen anschließenden Volksentscheid können die Menschen in Bayern direkt Gesetze für ganz Bayern beschließen. Oder vielmehr »könnten«: Denn dieses Recht auf Mitbestimmung wird durch eine ganze Reihe von Hindernissen erheblich erschwert. 10 Prozent der bayerischen Stimmberechtigten müssen innerhalb einer Eintragungsfrist von 14 Tagen unterschreiben. Alle müssen persönlich vor Ort in Rathäusern und anderen Eintragungsorten geleistet werde. Darüber hinaus werden Menschen, die durch Krankheit oder Urlaub verhindert sind, von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen, da es keine Möglichkeit der brieflichen Eintragung gibt. Wir GRÜNE fordern deshalb die Absenkung der notwendigen Unterschriftenzahl von 10 auf 5 Prozent, die Verlängerung der Unterschriftenfrist von 14 Tagen auf einen Monat, die Teilnahmemöglichkeit per brieflicher Eintragung und die Zulassung von Volksbegehren mit Auswirkungen auf den Staatshaushalt.

    6) Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

    Wir wollen einen digitalen Staat, der für mehr Transparenz sorgt, effizient arbeitet und zur Stärkung unserer Demokratie Bürger*innen digitale Beteiligungsmöglichkeiten bereitstellt. Möglichkeiten, Volksbegehren zu digitalisieren, stehen wir offen gegenüber und werden vorhandene Ansätze aus anderen Bundesländern beobachten.

  • Freie Wähler

    5) Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und die freie Eintragung ein?

    Wir als FREIE WÄHLER setzen uns für eine Absenkung der Hürden bei Volksbegehren ein. Das Unterschriftenquorum von 10 Prozent der Stimmberechtigten ist sehr schwer zu erreichen, weshalb wir eine Absenkung auf 8 Prozent befürworten. Eine solche Absenkung auf 8 Prozent erhöht die Chancen für ein Volksbegehren deutlich und berücksichtigt gleichzeitig die Tatsache, dass ein zu niedriges Quorum die hinreichende Legitimierung des Volksbegehrens infrage stellt. Darüber hinaus befürworten wir FREIE WÄHLER zur Erleichterung von Volksbegehren eine Verlängerung der Eintragungsfrist von zwei auf vier Wochen. Eine freie Unterschriftensammlung ist aus unserer Sicht nicht unbedingt zielführend (auch aus rein praktischen und formalen Erwägungen), wenn gleichzeitig andere Hürden gesenkt werden. Dazu gehören aus unserer Sicht – wie bereits erwähnt - die Ausweitung des Eintragungszeitraums von zwei auf vier Wochen sowie eine Absenkung des derzeit geltenden Unterschriftenquorums von 10 Prozent der Stimmberechtigten auf 8 Prozent. Um insbesondere auch berufstätigen Stimmberechtigten die Eintragung in die Eintragungslisten bei Volksbegehren zu ermöglichen, sollten unserer Ansicht nach beispielsweise auch die Eintragungsräume mindestens am letzten Wochenende vor Ablauf der Eintragungsfrist geöffnet sein. Darüber hinaus setzen wir FREIE WÄHLER uns auch dafür ein, dass die Möglichkeit, bei einem Volksbegehren per Briefeintragung teilzunehmen, geschaffen wird.

    6) Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

    Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und die sich hierdurch wandelnden Lebensumstände und Lebensgewohnheiten setzen wir uns dafür ein, dass auch die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Unterzeichnung von Volksbegehren zeitnah geprüft wird. Ziel von Volksbegehren ist es, ein möglichst umfassendes Stimmungsbild aus der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür müssen die Hürden nach unserer innersten Überzeugung denkbar gering sein. Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass gute Politik nur unter enger Einbeziehung der Bevölkerung möglich ist.

  • SPD

    5) Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und die freie Eintragung ein?

    Wir erachten eine Frist von 14 Tagen als zu kurz und setzen uns für eine Frist von einem Monat ein. Des Weiteren sind wir auch für eine freie Eintragung. Beides würde die Möglichkeiten der Volksgesetzgebung unseres Erachtens deutlich verbessern. Entsprechende parlamentarische Initiativen haben wir deshalb in der Vergangenheit bereits in den Landtag eingebracht. Was das Quorum betrifft, werden wir prüfen, ob 10% noch angemessen sind. Hier sollte jedoch eine profunde wissenschaftliche Analyse vorausgehen, da ein solches Quorum weise gewählt sein will.

    6) Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

    Wir wollen eine rechtssichere Digitalisierung auch bei Volksbegehren. Allgemein wollen wir die Digitalisierung in unseren Behörden stärken. Dafür setzen wir auf eine breite und umfassende Digitalisierungsstrategie. Darüber hinaus werden wir die digitale Infrastruktur so ausbauen, dass alle Bürgerinnen und Bürger problemlos Zugang zu den Online-Leistungen der Verwaltung haben.

  • FDP

    5) Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und die freie Eintragung ein?

    Eine Verlängerung des Eintragungszeitraums halten wird grundsätzlich für überlegenswert.

    Eine Absenkung des erforderlichen Quorums von 10 % unterstützen wir dagegen nicht. Wenn Volksbegehren an dieser Hürde scheitern, zeigt das, dass das betreffende Anliegen nicht ausreichend Rückhalt im Volk hat.

    6) Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

    Ja. Volksbegehren und Volksentscheide eine großartige Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger an der Demokratie zu beteiligen. Um die bestehenden Hürden abzubauen, mussen aus unserer Sicht muss sowohl die Sammlung der notwendigen 25.000 Unterschriften für die Initiierung eines Volksbegehrens als auch die Eintragung in die Listen für einen Volksentscheid digital erfolgen können. Die e-ID des Personalausweises bietet hierbei die notwendige Sicherheit und Integrität des Prozesses.

  • Linke

    5) Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und die freie Eintragung ein?

    Ja, die Linke in Bayern setzt sich für die Absenkung der Hürden und die freie Eintragung bei Volksbegehren ein. Die derzeitigen Hürden erschweren die Durchführung von Volksbegehren und beschränken die direkte Demokratie. Eine Absenkung der Hürden und eine freie Eintragung würden die Teilnahme und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stärken.

    6) Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

    Ja, die Linke in Bayern setzt sich für die Digitalisierung von Volksbegehren ein. Die Möglichkeit der digitalen Unterzeichnung mit Hilfe der e-ID des Personalausweises erleichtert die Teilnahme und steigert die Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger.

  • ödp

    5) Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und die freie Eintragung ein?

    Ja!

    6) Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

    Volksbegehren, die den Haushalt des Freistaates betreffen, sind derzeit nicht zulässig. Dieses Verbot ist aufzuheben. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Mitsprache über Haushaltsfragen durch die direkte Demokratie zu ausgeglichenen Haushalten, oftmals sogar zu Überschüssen, führt (Grund Nr. 135 ÖDP-Programm für Bayern).

  • Volt

    5) Setzen Sie sich für die Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und die freie Eintragung ein?

    Wenn Volksbegehren durchgeführt werden, müssen die Hürden hierfür realistisch sein. Unseres Erachtens sollten die Hürden in Bayern abgesenkt werden und sich an den Formalien für die Petitionen an den Bundestag orientieren. Das bedeutet: 28 Tage Frist und Unterzeichnung per Onlineformular, Brief oder Fax.

    6) Setzen Sie sich für die Digitalisierung von Volksbegehren in Bayern ein?

    Volt unterstützt die Digitalisierung von Partizipationsmöglichkeiten für Bürger*innen. Dazu gehören unter anderem die Etablierung einer pan-europäischen digitalen Diskussionsplattform für europäische Bürger*innen und die Nutzung digitaler Tools wie der Bürger*innenbeteiligungsplattform CONSUL.

4) Reformen für die direkte Demokratie

Frage 7: Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

Frage 8: Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

So haben die Parteien geantwortet

  • CSU

    7) Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

    Bitte entnehmen sie die Antwort aus den Ausführung in der Fragestellung 5:

    Volksbegehren und -entscheide haben in Bayern eine weit zurückreichende Tradition. Die bayerischen Bürger haben in bedeutenden Anliegen die Möglichkeit, direkt in die Gesetzgebung des Freistaats einzugreifen. Die Hürden hierfür sind im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich niedriger gefasst. Zu beachten sind nicht nur Begehren auf Landesebene – auch in Gemeinden und Landkreisen steht der Bevölkerung dieses Mittel offen. Insbesondere auf der kommunalen Ebene sind Bürgerbegehren beliebt und oftmals von Erfolg gekrönt. Wir erachten die aktuelle Regelung daher nicht nur als angemessen, sondern als vorbildhaft im deutschen Querschnitt. Einen inflationären Gebrauch des Volksbegehrens, der sich aus der Senkung der Quorums-Regelung ergeben würde, gilt es zu vermeiden, da dies langfristig die Akzeptanz gefährden könnte.

    8) Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

    Bitte entnehmen sie die Antwort aus den Ausführung in der Fragestellung 5.

  • Grüne

    7) Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

    Wir wollen, dass die Menschen ihr Bayern besser mitgestalten und mehr mitbestimmen können. Innovative Beteiligungsmodelle wie Bürgerräte, Planungszellen, Bürgergutachten und digitale Beteiligungsplattformen wollen wir daher in ganz Bayern erproben. Wir machen zudem das Petitionsrecht zum bürgerfreundlichsten in ganz Deutschland. Wir wollen das Wahlalter 16 bei Kommunal-, Bezirks- und Landtagswahlen, Volks- und Bürgerentscheiden. Junge Menschen müssen mitbestimmen können, wer ihre Zukunft gestaltet. Sie leben am längsten mit einmal getroffenen politischen Entscheidungen.

    8) Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

    Wir wollen, dass das Bürgerbegehren verbessert und Hürden abgebaut werden. Die Zustimmungsquoren sollen gesenkt und bei Kommunen bis 100.000 Einwohner einheitlich auf 15 Prozent festgelegt werden. Die Bindungswirkung von erfolgreichen Bürgerentscheiden wollen wir auf 2 Jahre verlängern.

  • Freie Wähler

    7) Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

    Wir FREIE WÄHLER befürworten beispielsweise auch die Zulässigkeit von Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es überaus schwierig ist, Volksbegehren über die Hürde des Art. 73 der Verfassung zu heben. Aus unserer Sicht sollten Volksbegehren über den Staatshaushalt als Ganzes zwar weiterhin unzulässig sein, weil sich der umfangreiche Haushaltsplan nicht für eine Abstimmung mit Ja oder Nein eignet. Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen sollten aber schon dem Willen des historischen Gesetzgebers zufolge grundsätzlich nicht unzulässig sein. Die strenge Auslegung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, wonach der Begriff „Staatshaushalt“ in Art. 73 BV jedoch nicht nur das formelle Haushaltsgesetz, sondern die Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben des Staates umfasst, ist vor allem vor dem Hintergrund der Entstehung der Norm zu kritisieren. „Finanzgesetze“ und „Gesetze über Steuern und Abgaben“ wurden damals bewusst der Entscheidung des Volkes nicht entzogen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 Bezug genommen.

    8) Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

    Wir FREIE WÄHLER setzen uns für eine Absenkung der Mindestbeteiligung bei Bürgerentscheiden ein. Unserer Ansicht nach sollte das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid für Gemeinden bis 10.000 Einwohnern bei 20 Prozent, in Gemeinden bis 50.000 Einwohnern bei 15 Prozent und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern bei 10 Prozent liegen. Wir FREIE WÄHLER befürworten darüber hinaus eine Verlängerung der einjährigen Bindungswirkung des Bürgerentscheids auf zwei Jahre. Einer solchen Verlängerung steht unserer Auffassung nach auch nicht die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 29. August 1997 entgegen. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass eine Regelung, die eine extrem lange Bindungswirkung für den Bürgerentscheid mit einem Verzicht auf jegliches Beteiligungs- oder Zustimmungsquorum verbindet, jedenfalls in Kombination der beiden Elemente den gesetzgeberischen Entscheidungsspielraum überschreite und gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht verstoße. Die Verfassungswidrigkeit ergab sich somit aus der Gesamtschau. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung eine maßvolle Bindungswirkung, verbunden mit einem Beteiligungs- und Zustimmungsquorum empfohlen. Im Übrigen enthält das Urteil keine weiteren Vorgaben. Ein Zeitraum von zwei Jahren stellt unserer Ansicht noch eine maßvolle Bindungswirkung im Sinne der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs dar. Diese Zeitspanne liegt im Vergleich mit anderen Bundesländern weder an der unteren noch an der oberen Grenze und ist daher durchaus als moderat und besonnen einzustufen. Im Übrigen halten wir eine Flächendeckende Evaluation dieser direkt demokratischen Elemente für erforderlich, um weitergehenden Handlungsbedarf zu ermitteln. Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass nur niedrigschwellige Zugänge zu demokratischen Instrumenten und ausreichender Handlungsspielraum in unseren Kommunen die Attraktivität Bayerns erhalten kann.

  • SPD

    7) Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

    Wie bereits ausgeführt, setzen wir uns für eine Verlängerung der Eintragungsfrist bei Volksbegehren auf einen Monat und für eine freie Eintragung ein. Des Weiteren werde wir auch Beratungsangebote für Initiatoren und neutrale Abstimmungsbroschüren zur Information für die Bürgerinnen und Bürger in den Blick zu nehmen. So verbessern wir die Qualität zu und stellen faire Verfahren sicher.

    8) Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

    Wir setzen uns für verschiedene Reformen zur Qualitätsverbesserung ein und haben auch hier entsprechende Gesetzentwürfe dazu in den Landtag eingebracht.

    So setzen wir uns bspw. dafür ein, dass den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens ein Klagerecht auf die Umsetzung des Bürgerentscheids eingeräumt wird. Durch das Klagerecht der Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerbegehrens auf Umsetzung des Bürgerentscheids wollen wir eine Rechtslücke schließen. Wenn ein Bürgermeister einen Gemeinderatsbeschluss nicht umsetzt, so hat der Gemeinderat die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Wenn aber ein Bürgerentscheid nicht umgesetzt wird, so wird ganz überwiegend festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger keinen Anspruch auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids haben. Das werden wir ändern!

    Des Weiteren treten wir für eine Verlängerung der Bindungswirkung eines Bürgersentscheids ein. Die Bindungswirkung eines Bürgerentscheids von einem Jahr ist unseres Erachtens zu gering. Damit kann der Gemeinderat bzw. Kreistag bereits nach einem Jahr eine den Bürgerentscheid konterkarierende Entscheidung treffen.

    Schließlich setzen wir uns insbesondere auch noch dafür ein, dass das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden in Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern einheitlich auf 15 Prozent der Stimmberechtigten festgelegt wird. Bis dato ist in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern eine Zustimmung von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich. Erfahrungen zeigen jedoch, dass besonders in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Einwohnern das aktuell notwendige Zustimmungsquorum oft nicht erreicht wird. Eine Einheitlichkeit bis 100.000 Einwohner wäre hier zielführender und bürgerfreundlicher.

  • FDP

    7) Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

    Wir sind für neue Formen direkter Demokratie grundsätzlich aufgeschlossen und werden Vorschlägen hierzu unvoreingenommen entgegentreten.

    8) Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

    Wir werden Vorschläge für Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide unvoreingenommen prüfen und kontruktiv begleiten.

  • Linke

    7) Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

    Die Linke in Bayern setzt sich neben der Absenkung der Hürden und der Digitalisierung von Volksbegehren auch für eine verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger während der Kampagnenzeit ein. Zudem befürwortet sie eine bessere finanzielle Unterstützung für Initiativen, um eine breitere Beteiligung und Vielfalt der Themen zu ermöglichen.

    8) Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

    Die Linke in Bayern setzt sich für eine Stärkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein, indem die Mindestbeteiligungszahlen gesenkt werden. Zudem befürwortet sie eine bessere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene und eine größere Transparenz bei der Umsetzung von Bürgerentscheiden.

  • ödp

    7) Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

    Volksbegehren, die den Haushalt des Freistaates betreffen, sind derzeit nicht zulässig. Dieses Verbot ist aufzuheben. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Mitsprache über Haushaltsfragen durch die direkte Demokratie zu ausgeglichenen Haushalten, oftmals sogar zu Überschüssen, führt (Grund Nr. 135 ÖDP-Programm für Bayern).

    8) Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

    Die Einführung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte. Bisher gelten erfolgreiche Bürgerentscheide aber nur ein Jahr verbindlich. Die ÖDP Bayern tritt dafür ein, dass das Ergebnis gilt, bis es durch einen neuen Bürgerentscheid geändert wird (Grund Nr. 136 ÖDP-Programm für Bayern). Das Themenspektrum ist um Haushaltsangelegenheiten zu erweitern (Grund Nr. 135 ÖDP-Programm für Bayern). Um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene zu verankern, fordern wir die Aufnahme eines Jugendbürgerbegehrens in die Gemeinde- und Landkreisordnung, um relevante Themen auf die Tagesordnung der kommunalen Gremien bringen zu können (Grund Nr. 141 ÖDP-Programm für Bayern).

  • Volt

    7) Für welche weiteren Reformen der direkten Demokratie auf Landesebene setzen Sie sich ein?

    Volt fordert in erster Linie verbindliche Bürger*innenräte, Bürger*innenbudgets sowie Informationsplattformen für Bürger*innen, um die Partizipationsmöglichkeiten zu erhöhen.

    8) Für welche Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide machen Sie sich stark?

    Volt fordert unter anderem eine Verringerung der Schwelle, um eine europäische Bürgerinitiative (ECI) einzureichen, von 1.000.000 auf 500.000 Unterschriften.