Informieren: Ein Transparenzgesetz für Bayern!

Masken-Deals, S-Bahn-Stammstrecken-Debakel sowie undurchsichtige Mietverträge der Staatsregierung. Bayern ist bundesweit alleiniges Schlusslicht in Sachen Transparenz. Bürgerinnen und Bürger erhalten nur kostenpflichtig und mit „berechtigtem Interesse“ Zugang zu Rechtsverordnungen, Gutachten oder Unternehmensbeteiligungen – das Gegenteil von Informationsfreiheit.

Eine moderne Demokratie benötigt transparente und leicht zugängliche Informationen. Darum fordern wir ein Transparenzgesetz auf Landesebene, das folgendes beinhaltet:

  • proaktive Informationspflicht der Verwaltungen, vereinheitlicht in einem gesonderten Gesetz und umgesetzt in Form einer kostenlosen, leicht nutzbaren Transparenzplattform
  • ein weiter Anwendungsbereich mit engem Ausnahmenkatalog und Abwägungsklausel
  • eine Ausweitung des Aufgabengebiets des Datenschutzbeauftragten auf die Informationsfreiheit (Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)

Gründe für ein Transparenzgesetz

Bayern ist bundesweit alleiniges Schlusslicht in Sachen Transparenz. Bürgerinnen und Bürger erhalten nur kostenpflichtig und mit „berechtigtem Interesse“ Zugang zu Rechtsverordnungen, Gutachten oder Unternehmensbeteiligungen – das Gegenteil von Informationsfreiheit. Dabei gibt es zahlreiche gute Gründe für ein Transparenzgesetz: Eine aktive Veröffentlichung von Informationen hilft Bürgerinnen, Journalisten und Initiativen, frühzeitig Einblick in das Handeln von Politik und Verwaltung zu erhalten. Transparenz wirkt somit auch gegen Steuerverschwendung, Korruption und ungleiche Lobbyeinflüsse. Doch auch die Verwaltungsbehörden profitieren davon. Wenn zentrale Informationen online einsehbar sind, sind sie auch für die Verwaltung einfacher zu finden. Ein Transparenzgesetz kann somit Treiber für die landesweite Digitalisierung der Verwaltungen in Bayern werden!
 

Was soll alles veröffentlicht werden (Auszug)?

Grundsätzlich haben Bürgerinnen und Bürger durch ein Transparenzgesetz Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dazu zählen unter anderem:

  • Gesetze, Beschlüsse, Entwürfe und Stellungnahmen politischer Institutionen des Freistaats,
  • Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen, Karten und Geodaten sowie Studien, die von informationspflichtigen Stellen verfasst oder in Auftrag gegeben wurden,
  • wesentliche Daten von Unternehmen oder sonstigen Organisationen, an denen der Freistaat Bayern, die Regierungsbezirke oder die Kommunen  oder andere informationspflichtige Stellen beteiligt sind,
  • Veträge des Freistaats von öffentlichem Interesse mit einem Auftragswert von mindestens 20.000 Euro.

Um ein transparentes Bayern zu gewährleisten, ist es wichtig, den Ausnahmenkatalog gering zu halten. Dennoch sind die folgenden Aspekte von der Auskunftspflicht ausgenommen:

  • Schutz öffentlicher Belange  (z.B. innere Sicherheit)
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Schutz von geistigem Eigentum
  • journalistisch-redaktionelle Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  • Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung

Über 80 Kommunen in Bayern verfügren bereits über Informationsfreiheitssatzungen

Auf kommunaler Ebene sind Gemeinden an vielen Stellen im Freistaat in Sachen Transparenz schon weiter als die Landesebene. Über 80 Kommunen und Landkreise verfügen bereits über Informationsfreiheitssatzungen, darunter fast alle Städte Bayerns mit mehr als 100.000 Einwohnern. Eine Übersicht über die bayerischen Städte mit IFG-Satzungen finden Sie hier.

Vorbild Hamburg

Der Klassenprimus für Transparenz ist die Hansestadt Hamburg. Dort gibt es seit über 10 Jahren eine städtische Transparenzplattform, mit der Bürger anwenderfreundlich auf sämtliche Dokumente der Verwaltung zugreifen können. Studien belegen den Mehrwert dieses Transparenzportals sowohl für die Bürger als auch für die Mitarbeiter in der Verwaltung. Klicken Sie hier, um das Transparenzportal auszuprobieren und in den Genuss von hürdenloser Verwaltungstransparenz zu kommen.

Podcast zu Transparenz in Bayern

Warum es ein Transparenzgesetz für Bayern braucht, haben wir in einer Podcastfolge von "Servus, Demokratie!" besprochen, die man hier nachhören kann.

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