Bayern als Motor für direkte Demokratie: 25 Jahre Bürgerbegehren im Freistaat

Per Volksentscheid haben die Bürger Bayerns am 1. Oktober 1995 das Recht auf kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erwirkt. In den folgenden 25 Jahren gab es in Bayern bis 2020 insgesamt 3.249 direktdemokratische Verfahren. Das sind durchschnittlich 130 Verfahren pro Jahr, weit mehr als in anderen Bundesländern. Dennoch wird es Zeit, die direktdemokratischen Instrumente weiterzuentwickeln. Zu diesen Ergebnissen kommt der Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie anlässlich des 25-jährigen Jubiläums von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Freistaat.


„Bayern ist bundesweiter Vorreiter in Sachen direkter Demokratie. Das erklärt, warum 40 Prozent aller direktdemokratischen Verfahren in Deutschland im Freistaat stattfinden“, erklärt Susanne Socher, Geschäftsführerin von Mehr Demokratie Bayern. „Dank bürgerfreundlicher Regelungen haben sich Bürgerbegehren und Bürgerentscheide positiv auf die lokale Demokratie in Bayern ausgewirkt.“

Der Bürgerbegehrensbericht unterscheidet zwei Verfahrensarten: Bürgerbegehren werden durch die Bürger selbst initiiert, Ratsreferenden werden durch den Gemeinderat eingeleitet. So setzen sich die 3.249 direktdemokratischen Verfahren in Bayern aus 2.642 Bürgerbegehren und 607 Ratsreferenden zusammen. Davon führten 1.998 zu einem Bürgerentscheid. Der 25-Jahres- Durchschnitt liegt somit bei 130 Verfahren pro Jahr – 106 Bürgerbegehren und 24 Ratsreferenden.

Die bayerische Stadt mit den meisten direktdemokratischen Verfahren ist Augsburg (36), gefolgt von München (33) und Erlangen (23). Die meisten Abstimmungen – Bürgerentscheide aufgrund von Bürgerbegehren oder Ratsreferenden – gab es bisher in Erlangen, Landsberg am Lech und Traunreut (je 15 Bürgerentscheide).

 

Themen

Thematisch unterscheidet Mehr Demokratie 12 verschiedene Kategorien von direktdemokratischen Verfahren. In den letzten 25 Jahren waren mit 26,3% die meisten direktdemokratischen Verfahren im Bereich „Wirtschaftsprojekte“ (Hotels, Einkaufszentren, Windparks etc.), auf Platz 2 sind mit 20,3% aller Verfahren „Verkehrsprojekte“ (Umgehungsstraßen, Fahrradinfrastruktur etc.), gefolgt von „Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen“ auf Platz 3 (15,6%). In diesen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung war das größte Interesse und Mitsprachebedürfnis zu erkennen.

Ein besonderer thematischer Trend ist seit 2019 zu erkennen. In 11 bayerischen Städten - beispielsweise München, Bamberg oder Regensburg - kam es zu so genannten „Radentscheiden“. Diese Bürgerbegehren regen die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur an und werden in der Kategorie „Verkehr“ gefasst.

 

Forderungen

Der Freistaat Bayern ist auch nach 25 Jahren deutschlandweit einer der Vorreiter für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Dennoch fordert Mehr Demokratie Bayern Reformen, um die kommunale direkte Demokratie zu stärken und zukunftsfähig zu machen. Das seit 1999 bestehende Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid sollte entweder ganz abgeschafft werden oder entsprechend der Gemeindegröße abgesenkt werden.

Bürgerentscheide gelten wie Stadtratsbeschlüsse und haben eine Bindewirkung von einem Jahr, was in der Praxis oft als „Verfallsfrist“ eines Bürgerentscheids fehlinterpretiert wird. Diese Bindewirkung sollte abgeschafft werden, um die Entscheidung des Souverän nachhaltig von Seiten der Politik zu respektieren.

Sobald eine Initiative die Unterschriften für ihr Bürgerbegehren einreicht, sollte die sogenannte aufschiebende Wirkung einsetzen. Diese soll einen entsprechenden Vorstoß der Gemeinde zur gleichen Thematik des Bürgerbegehrens verhindern. Bisher tritt die aufschiebende Wirkung erst nach der Feststellung der Zulässigkeit ein.

Darüber hinaus fordern wir eine Beratungspflicht sowie eine verbindliche Vorprüfung der Unterschriftenliste durch die Kommunalverwaltung, wie es in anderen Bundesländern üblich ist. Der Verein Mehr Demokratie ist nach wie vor die einzige Beratungsstelle für Bürgerbegehren in Bayern.

Den gesamten Bericht zum Nachlesen finden Sie hier.

Zur Podcastfolge zum Bürgerbegehrensbericht geht es hier entlang.

Den gesamten Bericht finden Sie hier als Download (pdf).