Beratung

Sie wollen ein Bürger- oder Volksbegehren starten? Wir beraten Sie gerne!

Vor dem Start einer Initiative oder während des Verfahrens tauchen viele Fragen auf. Daher ist es wichtig schon vorher die Kernpunkte zu klären:

  • Ist das Thema des geplanten Bürger- oder Volksbegehrens überhaupt zulässig?
  • Wie muss die Fragestellung formuliert werden?
  • Was ist bei der Gestaltung der Unterschriftenliste zu beachten?
  • Welche Fristen müssen beachtet werden?
  • Was kann man tun, wenn das Bürger- oder Volksbegehren abgelehnt wird?
  • Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?
  • Welche wichtigen Punkte sind bei einem Bürgerbegehren zu beachten?
  • Welche Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit gibt es?
  • Was ist im Konfliktfall zu tun?
  • Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auch außerhalb eines Bürgerbegehrens?
  • Tipps, Tricks und Erfahrungswerte rund um ein Bürgerbegehren

Fragen Sie uns!

Die wichtigsten Informationen rund um die Durchführung von Bürgerbegehren und in Bayern haben wir Ihnen in diesem Merkblatt zusammengefasst.

Für alle weiteren Fragen rund um Ihr Bürgerbegehren können Sie sich an Franziska Falterer wenden. Schreiben Sie uns zur Kontaktaufnahme eine Mail mit allen wichtigen Informationen. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück!

Selbstverständnis

Für uns ist Demokratie untrennbar verbunden mit

  • dem aktiven Schutz der Würde jedes Menschen,
  • mit dem Schutz von Minderheiten,
  • mit der Achtung der Menschenrechte,
  • mit Toleranz und Respekt für vielfältige Lebensentwürfe und
  • mit der aus der deutschen Geschichte resultierenden Verantwortung.

Dieses Demokratieverständnis ist die Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch für die Beratung von Bürgerbegehren. Wir beraten keine Initiativen, deren Begehren diesen Grundwerten widersprechen.

Weitere Informationen zu unserem Selbstverständnis: https://www.mehr-demokratie.de/ueber-uns/profil/unser-selbstverstaendnis

Über die Beratung

Nicht nur die Verbesserung der formalen Regelungen sehen wir bei Mehr Demokratie e.V. als wichtige Aufgabe an, sondern auch die Beratung und Hilfestellung bei der Anwendung derselben. Eine inhaltliche Neutralität ist dabei selbstverständlich.

Nicht alle Bundesländer sehen eine Auskunfts- und Beratungspflicht für die Bürgerinnen und Bürger seitens der Verwaltung vor, wenn der Start eines Bürgerbegehrens ansteht. Deshalb bietet Mehr Demokratie mittlerweile eine flächendeckende Beratung sowohl für Initiativen als auch für Gemeinde- und Stadträte sowie die Verwaltung an. Dies geschieht auch aus der Verpflichtung, zusätzlich zu dem stetigen Streben die juristischen Verfahren zu verbessern und anwendungsfreundlich zu gestalten, eine gute und faire Anwendung des Instruments zu unterstützen.

Konkret beraten wir in folgenden Themenfeldern:

1) Anwendung des Verfahrens

Einen Gesetzestext lesen und anwenden gehört nicht zu den tagtäglichen Aufgaben der Bürgerinnen und Bürger. Die juristischen Formulierungen in allgemeinverständliche Formulierungen zu übersetzen – beispielsweise in Form unseres Merkblatts – ist daher eine der Beratungsaufgaben. Darüber hinaus unterstützen wir auch bei der Gestaltung der Unterschriftenlisten und der Formulierung der Abstimmungsfrage. Hintergrundwissen zu kommunalpolitischen Fachausdrücken und Vorgehensweisen wird bei einer Beratung ebenso gegeben, wie das Wissen über Zuständigkeiten.

Leider ist es manchmal auch nötig einen entsprechenden juristischen Beistand zu vermitteln, wenn Uneinigkeit im Verfahren zwischen Initiatoren und der Gemeinde besteht und zur Klärung Gerichte herangezogen werden müssen.

2) Öffentlichkeitsarbeit

Je größer die Kommune, desto mehr Aufmerksamkeit muss der Öffentlichkeitsarbeit geschenkt werden, wenn man ein erfolgreiches Bürgerbegehren durchführen möchte.  

Eine große Herausforderung ist hier das Quorum: Ein Bürgerentscheid ist nur dann erfolgreich, wenn ein bestimmter (und oft nicht geringer) Prozentsatz der Abstimmungsberechtigten zustimmt oder sich beteiligt. Wie nun die Öffentlichkeit über das Anliegen der Initiativen informiert werden kann und welche Möglichkeiten und Methoden es gibt, ist Teil der Bürgerbegehrensberatung.

3) Planung der Kampagne

Nicht bei jedem Bürgerbegehren ist eine große Kampagnenplanung nötig. Während die Durchführung in kleineren Gemeinden leichter fällt, lohnt es sich in größeren Gemeinden planvoll und strukturiert vorzugehen. Zentral dafür sind ein realistischer Zeitplan und vielfälte, kreative Bausteine der Öffentlichkeitsarbeit. Gerade in größeren Städten sollte im Vorfeld ein Bündnis, welches die oft nicht wenige Arbeit schultert, aufgebaut werden. Auch Gedanken über die Finanzierung müssen sich gemacht werden.

Erfahrungswerte aus eigenen Kampagnen und die gesammelten Ideen von anderen Initiativen können in der Bürgerbegehrensberatung besprochen und weitergegeben werden. Auch eine Vernetzung von Initiativen ist möglich.

4) Kultur der Demokratie

Der ursprüngliche Gedanke der Bürgerbegehrensberatung war, die Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen, das Verfahren richtig anzuwenden. Inzwischen zeigt sich, dass es nicht nur auf die reine Durchführung des Instruments ankommt, sondern auch auf das „Wie“. Es geht nicht nur um die Anwendung der Regelungen und die Organisation des Verfahrens, sondern insbesondere auch um den Umgang miteinander und die faire Anwendung der Regelungen.

Läuft der Dialog von allen Seiten gut, findet in der Stadt oder Gemeinde ein beispielhafter Meinungsbildungsprozess statt, der zukunftsweisend und befriedigend ist. Es findet eine Auseinandersetzung auf gleicher Augenhöhe statt, die Bürgerinnen und Bürger können aktiv ihr Gemeinwesen mitgestalten, es bildet sich eine Kultur der Demokratie heraus. Diese Kultur ist geprägt von einem fairen und toleranten Dialog und der gegenseitigen Anerkennung, wobei man gemeinsam Entscheidungen für die Zukunft trifft. 

Diese Art im Politischen miteinander umzugehen ist uns jedoch eher fremd. Beobachtet man das politische Tagesgeschäft, so stehen Machtdemonstrationen, Polemik und unsachliche Argumentation oben an. So verwundert es nicht, wenn es auch im Rahmen von Bürgerbegehren zu oft unfairen und wenig zielführenden Auseinandersetzungen kommt. Der Vorschlag, dass sich im Vorfeld eines Bürgerbegehrens eine Vertretung der Gemeinde und die Initiative an einen Tisch setzten, befremdet oft die Beteiligten. Dabei ist gerade die Direkte Demokratie dazu geeignet sich inhaltlich mit einem Thema zu beschäftigten und eine Lösung zu finden die für alle akzeptabel ist.

In der Beratung versuchen wir gemeinsam Wege zu finden, um dieses Potential der direkten Demokratie auszuschöpfen.

Merkblatt für Bürgerbegehren in Bayern

Download (PDF)

Beratung

Bei Fragen zur Durchführung von Bürger- oder Volksbegehren in Bayern hilft Ihnen Franziska Falterer gerne weiter: Sie erreichen Frau Falterer per E-Mail unter beratung.bayernkein spam@mehr-demokratie.de sowie telefonisch unter der 089-4622-4205-2.