Volksbegehren gegen CETA unzulässig - Protest geht weiter

Mehr Demokratie: Eine erneute Einreichung des Zulassungsantrag wird geprüft

 

München, 15.02.2017. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute das Volksbegehren “Stop CETA!” mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass ein Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden soll. Damit verweigert er den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern, über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA mitzuentscheiden. “Das ist sehr schade und auch ärgerlich. Wären wir zugelassen worden, hätten wir das Volksbegehren mit Sicherheit auch gewonnen”, so Susanne Socher, Sprecherin des Landesverbandes Mehr Demokratie Bayern und Vertrauensperson des Volksbegehrens, “Wir behalten uns vor eine weitere Einreichung zu prüfen, sobald das Verfahren zur Bundesgesetzgebung eingeleitet wird. Wir haben noch 50.000 Unterschriften in der Hinterhand, die noch knapp zwei Jahre gültig sind.”


Im Mittelpunkt der Entscheidung stand, dass noch kein Verfahren der Bundesgesetzgebung zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU noch nicht eingeleitet sei und absehbar auch nicht eingeleitet werden soll. Laut Artikel 70 Abs. 4 Satz 2 BV kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Im Gegensatz zu den Initiatoren sahen die Richter keine absehbare Einleitung des Verfahrens, und folgten damit der Argumentation des Innenministeriums. “Damit wird der Artikel gleich im ersten Anwendungsfall äußerst eng ausgelegt, was die zukünftige Nutzung erschwert. Bayern bezeichnet sich gerne als Musterland der Demokratie. Es wäre aber an der Zeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Von der vielbeschworenen Allianz mit dem Bürger ist wenig zu sehen.”, so Socher



Der Protest gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen wird jedoch unabhängig vom heutigen Urteil und der beinahe zeitgleichen Entscheidung des EU-Parlaments weiter gehen. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein laufen Volksinitiativen. Grüne und Linke sind in zwölf von 16 Bundesländern an der Regierung beteiligt, sehen CETA kritisch und haben teilweise eine Ablehnung des Abkommens in den Koalitionsverträgen festgeschrieben. “Die Chancen das Abkommen im Bundesrat zu stoppen stehen weiterhin gut. Zudem hat das erfolgreiche Volksbegehren in Österreich gezeigt, dass die Menschen kein derartiges Freihandelsabkommen wollen. Dementsprechend wird in den Niederlanden ein Referendum vorbereitet und auch in Irland wäre eine Volksabstimmung denkbar. Wir werden weiterhin alle Möglichkeiten nutzen CETA zu verhindern und unsere demokratischen Rechte zu schützen.”, sagt Socher.


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