Seit dem letzten Volksentscheid 2013 haben fünfzehn Initiativen versucht, mithilfe der direkten Demokratie einen Gesetzesentwurf zu einem Gesetz zu bringen. Nur eine Initiative, das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen“, war dabei erfolgreich. Der Gesetzesentwurf wurde vom Landtag ohne Volksentscheid übernommen. Vierzehn Initiativen, beispielweise zum neunjährigen Gymnasium, zum „Mietenstopp“, Pflegenotstand oder zuletzt zum Radverkehr, scheiterten. „Diese Zahlen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bayern mitentscheiden wollen, es aufgrund zu hoher Hürden aber oftmals nicht können“, sagt Jan Renner, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. Bayern. „Hier muss die zukünftige Landesregierung ansetzen und die Hürden senken.“
Die größte Hürde in der Volksgesetzgebung sei die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, das Volksbegehren. Innerhalb von zwei Wochen müssen sich knapp eine Million Wahlberechtigte auf den bayerischen Rathäusern eintragen, um einen Volksentscheid zu erwirken. „Um den Bürgerinnen und Bürgern mehr politische Mitsprache zu ermöglichen, fordern wir die zukünftige Landesregierung auf, auch die freie und digitale Unterschriftensammlung einzuführen“, sagt Jan Renner. Dies erleichtere sowohl die Unterschriftensammlung für die Initiativen als auch die Prüfung der Unterschriften für die Ämter. „Beispiele aus anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder anderen EU-Staaten zeigen, dass die digitale Unterschriftensammlung technisch möglich und bereichernd für die direkte Demokratie ist. Alle Parteien außer der CSU sprechen sich für die Einführung der digitalen Unterschriftensammlung aus. Diese Wahl bietet also die Möglichkeit für Bayern, einer der bundesweiten Vorreiter im Bereich der digitalen Demokratie zu werden“, so Renner weiter.
In der Geschichte des Freistaats konnten die Menschen bei 19 Volksentscheiden ihre Stimme abgeben, von denen lediglich sechs Folge eines Volksbegehrens waren. 13 Volksentscheide waren obligatorische Referenden, in welchen vom Landtag initiierte Verfassungsänderungen zur Abstimmung standen.
Hintergrund:
In Bayern gibt es zwei Wege zum Volksentscheid: Beschließt der Landtag eine Verfassungsänderung, so muss diese dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt werden. Erst bei einem mehrheitlich positiven Volksentscheid gilt die Verfassungsänderung als angenommen. Neben diesen obligatorischen Referenden können Volksentscheide „von unten“ infolge eines Volksbegehrens von den Bürgerinnen und Bürgern angestoßen werden.