Seit 10 Jahren keine Abstimmung auf Landesebene in Bayern - Fachverband fordert Reformen

Genau zehn Jahre ist es her, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bayern das letzte Mal über einen Gesetzestext abstimmen durften: Am 15. September 2013 fanden parallel zur Landtagswahl fünf Volksentscheide über Verfassungsänderungen statt. Insgesamt kam es in Bayern seit 1946 zu 19 Volksentscheiden. Zu wenig, findet der Fachverband Mehr Demokratie e.V. und fordert von der zukünftigen Landesregierung Reformen bei der Volksgesetzgebung.

Seit dem letzten Volksentscheid 2013 haben fünfzehn Initiativen versucht, mithilfe der direkten Demokratie einen Gesetzesentwurf zu einem Gesetz zu bringen. Nur eine Initiative, das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen“, war dabei erfolgreich. Der Gesetzesentwurf wurde vom Landtag ohne Volksentscheid übernommen. Vierzehn Initiativen, beispielweise zum neunjährigen Gymnasium, zum „Mietenstopp“, Pflegenotstand oder zuletzt zum Radverkehr, scheiterten. „Diese Zahlen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bayern mitentscheiden wollen, es aufgrund zu hoher Hürden aber oftmals nicht können“, sagt Jan Renner, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. Bayern. „Hier muss die zukünftige Landesregierung ansetzen und die Hürden senken.“

Die größte Hürde in der Volksgesetzgebung sei die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, das Volksbegehren. Innerhalb von zwei Wochen müssen sich knapp eine Million Wahlberechtigte auf den bayerischen Rathäusern eintragen, um einen Volksentscheid zu erwirken. „Um den Bürgerinnen und Bürgern mehr politische Mitsprache zu ermöglichen, fordern wir die zukünftige Landesregierung auf, auch die freie und digitale Unterschriftensammlung einzuführen“, sagt Jan Renner. Dies erleichtere sowohl die Unterschriftensammlung für die Initiativen als auch die Prüfung der Unterschriften für die Ämter. „Beispiele aus anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder anderen EU-Staaten zeigen, dass die digitale Unterschriftensammlung technisch möglich und bereichernd für die direkte Demokratie ist. Alle Parteien außer der CSU sprechen sich für die Einführung der digitalen Unterschriftensammlung aus. Diese Wahl bietet also die Möglichkeit für Bayern, einer der bundesweiten Vorreiter im Bereich der digitalen Demokratie zu werden“, so Renner weiter.

In der Geschichte des Freistaats konnten die Menschen bei 19 Volksentscheiden ihre Stimme abgeben, von denen lediglich sechs Folge eines Volksbegehrens waren. 13 Volksentscheide waren obligatorische Referenden, in welchen vom Landtag initiierte Verfassungsänderungen zur Abstimmung standen.

 

Hintergrund:

In Bayern gibt es zwei Wege zum Volksentscheid: Beschließt der Landtag eine Verfassungsänderung, so muss diese dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt werden. Erst bei einem mehrheitlich positiven Volksentscheid gilt die Verfassungsänderung als angenommen. Neben diesen obligatorischen Referenden können Volksentscheide „von unten“ infolge eines Volksbegehrens von den Bürgerinnen und Bürgern angestoßen werden.

Weitere Informationen

Bei unserem Presseservice erfahren Sie näheres zu unserer Pressearbeit und können sich für regelmäßige Pressemitteilungen eintragen.

Die aktuellen Pressemitteilungen haben wir hier für Sie bereitgestellt.

Alle Pressemitteilungen ab dem Jahr 2007 finden Sie in unserem Pressearchiv.

Mit der Suchfunktion können Sie genau die Pressemitteilung finden, die sie lesen möchten.

Presseanfragen richten Sie bitte an Jan Renner, Tel: 089-4622-4205