Dringender Reformbedarf bei der direkten Demokratie in Bayern: Vier Volksbegehrensinitiativen sprechen sich für Verbesserungen der Volksgesetzgebung im Freistaat aus

Die direkte Demokratie auf Landesebene muss reformiert werden: Dafür sprechen sich vier Volksbegehrensinitiativen bei einer Podiumsdiskussion vom Verein Mehr Demokratie Bayern am Dienstag, 25. Juli 2023, aus. Die Hürden bei der Durchführung eines Volksbegehrens seien zu hoch. Als mögliche Schritte zur Absenkung der Hürden wurden etwa die Zulassung finanzwirksamer Volksbegehren, die Einführung der digitalen Unterschriftensammlung und die verpflichtende Wahlbenachrichtigung bei Volksbegehren diskutiert.Vertreten waren neben den aktuellen Initiativen „vote16“ zur Wahlalterabsenkung und „XXL-Landtag verhindern“ auch die kürzlich vor dem Verfassungsgerichtshof gescheiterte Initiative „Radentscheid Bayern“ sowie das Volksbegehren „Artenvielfalt“, das seit 2019 als erfolgreichstes Volksbegehren des Freistaats gilt.

Die direkte Demokratie sei ein wirkmächtiges Mittel der Demokratie, das den Menschen das Gefühl gibt, etwas verändern zu können: Diese Ansicht teilten alle vier Diskutanten auf dem Podium. Die bürokratischen Hürden und der finanzielle und personelle Aufwand, der mit der Durchführung eines Volksbegehrens einher gehe, sei jedoch nicht gerechtfertigt. Die Frage, welche Schritte für eine Verbesserung der direkten Demokratie im Freistaat nötig wären, stand somit im Fokus der Debatte. Konkret wurde die Senkung der 10%-Hürde und die Verlängerung der zweiwöchigen Eintragungsfrist diskutiert. Auch die digitale Unterschriftensammlung in Ergänzung zur analogen Sammlung befürworteten die Vertreter der Volksbegehren. Daneben sei es nötig, das sogenannte „Finanztabu“ zu klären, das besagt, dass die Gesetzesentwürfe der Volksbegehren keine finanzielle Auswirkung auf den Staatshaushalt haben dürfen.

Seit 1946 gab es in Bayern knapp über 60 Versuche, bei denen Bürgerinnen und Bürger einen Gesetzesentwurf per Volksentscheid zu einem verbindlichen Gesetz bringen wollten. Davon schafften es 21 bis zum Volksbegehren (2. Verfahrensstufe), von denen nur sechs in einem Volksentscheid (3. Verfahrensstufe) endeten - zuletzt 2010 zum Nichtraucherschutz. „Diese Zahlen zeigen auf, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bayern die Politik mitgestalten wollen, die Hürden dafür aber zu hoch sind. Für eine Verbesserung der Mitsprachemöglichkeiten im Freistaat sollten diese Hürden deshalb dringend abgebaut werden“, sagt Franziska Falterer, Beraterin für Bürger- und Volksbegehren des Vereins Mehr Demokratie.

 

Zitate aus der Veranstaltung:

Bernadette Felsch (Radentscheid Bayern): "Wenn man etwas fordert, ist es klar, dass das in der Regel auch etwas kostet. Ich glaube es wäre deshalb am wichtigsten das Finanztabu zu konkretisieren. Denn so ist es jedes Mal ein Vabanque-Spiel: Man weiß oft nicht, auf was man sich da einlässt."

Kerry Hoppe (vote16): "Ein Volksbegehren starten zu können ist ein finanzielles Privileg. Da ist die Frage, wie demokratisch ist es, wenn die Partizipation an so einem Verfahren nur durch Personen durchführbar ist, die entweder Glück im Fundraising hatten oder ansonsten finanziell privilegiert sind."

Alexander Muthmann (MdL, XXL-Landtag verhindern): „Volksbegehren können in schwierigen Debatten auch zu einer Befriedung führen. Unter dem Gesichtspunkt der Wirkung von Volksbegehren auch in schwierigen Phasen sollte man also über handhabbare Verfahrensweise nachdenken, die nicht alle Akteure vollkommen erschöpfen.“

Thomas Prudlo (Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen“): "Es wird in unserer Demokratie immer schwieriger noch Hebel zu finden, um wirkmächtig zu sein. Die Menschen haben das Gefühl, sie können nichts mehr ausrichten. Da war die direkte Demokratie immer ein beglückendes Instrument, weil so viele Menschen wieder das Gefühl bekommen haben, dass sie was verändern können.“

Die gesamte Veranstaltung finden Sie auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=287rXbr16NQ

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