Bayern Spitzenreiter bei direkter Demokratie: Jeder zweite Bürgerentscheid in Deutschland findet in Bayern statt

Bayern belegt bei der direkten Demokratie im bundesdeutschen Vergleich erneut den ersten Platz. Die Menschen in Bayern stimmten im letzten Jahr in 76 Bürgerentscheiden ab. Das sind 55 Prozent aller Entscheide in Deutschland. Das geht aus der Jahresbilanz 2023 zur direkten Demokratie in Bayern hervor, die der Verein Mehr Demokratie Bayern am Dienstag, den 23. Januar, veröffentlicht.

„Auch in 2023 haben die Menschen in Bayern rege von ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch gemacht. Von 138 Bürgerentscheiden in Deutschland entfallen 76 Entscheide auf Bayern. Damit ist der Freistaat wiederholt ungeschlagener Spitzenreiter in Sachen direkter Demokratie“, meint Theresa Niederberger, Landesvorstand von Mehr Demokratie Bayern. Alleine parallel zur Landtagswahl am 8. Oktober fanden 24 Bürgerentscheide in Bayern statt.

„Nach wie vor hält sich die Meinung, Bürgerentscheide würden als reine Verhinderungstaktik eingesetzt werden, um die Arbeit des Gemeinderats zu torpedieren“, meint Niederberger. Die Zahlen für 2023 zeigen jedoch das Gegenteil: 35 der insgesamt 76 Bürgerentscheide waren erfolgreich im Sinne des Begehrens, 36 waren nicht erfolgreich. Fünf Bürgerentscheide scheiterten unecht am Abstimmungsquorum. „Anstatt der angestrebten Richtung des Begehrens blind zu folgen, verdeutlichen die Zahlen, dass die Bürgerinnen und Bürger situationsabhängig abwägen, wie sie im Bürgerentscheid abstimmen“, so Niederberger.

Nicht nur Bürgerinnen und Bürger können Bürgerentscheide initiieren. Auch Gemeinderäte können per Beschluss einen Bürgerentscheid, ein sogenanntes Ratsreferendum, in die Wege leiten. Von den 76 Bürgerentscheiden in Bayern waren 31 Ratsreferenden.

Inhaltlich beschäftigten sich die meisten Begehren mit Bauprojekten, insbesondere gewerblichen Projekte wie Supermärkten und Industriegebieten (36%). Darauf folgen öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen (16%) und öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen (10%). Auch das sei eine bayerische Besonderheit, meint Niederberger: „In den meisten Bundesländern sind Bürgerbegehren zur Bauleitplanung rechtlich nicht möglich. Die Zahlen in Bayern zeigen jedoch, dass gerade diese Fragen kontrovers sind und deshalb gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entschieden werden müssen. Hieran sollten sich andere Bundesländer orientieren.“

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