- Fragestellung:
- Sind Sie dafür, dass in Taufkirchen keine Männerforensik eingerichtet wird und die Gemeinde Taufkirchen zu deren Verhinderung alle zulässigen Maßnahmen, besonders alle bau- und bauplanungsrechtlichen Maßnahmen ergreift, insbesondere ...
- Themenbereich:
- Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen
- Aktueller Status:
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Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Zulässig
- Unterschriften insgesamt:
- 1323
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Positiv erledigt durch neuen Gemeinderatsbeschluss
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2003
- Ankündigungsdatum:
- 11.09.2003
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 04.10.2003
- Zulässigkeit:
- 04.11.2003
- Weitere Entwicklung:
- Beschluss des Gemmeinderats der die Forderungen des Bürgerbegehrens aufnahm wurde vom Bezirk gerichtlich angefochten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte den Beschluss mit Urteil vom 24.03.2005 für ungültig. (AZ: 2 N 04.2100) Folge: Ergebnis nicht im Sinne der Stadt und der Bürger, die Männerforensik wurde errichtet. Quelle: Urteil (liegt im MD-Archiv im Büro München)
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- ID:
- 6218
- Erstellungsdatum:
- 25.04.2009
- Änderungsdatum:
- 13.09.2022
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