- Fragestellung:
- „Sind Sie dafür, dass die durch die neue Kläranlage entstandenen Kosten
von 5,6 Millionen Euro nach Offenlegung aller Zahlen und Fakten folgendermaßen gedeckt werden:
1.Die durch das Aufmaß erzielten Herstellungsbeiträge werden eingerechnet.
2. 50 Prozent der restlichen Kosten vom Neubau der Kläranlage werden über einen Verbesserungsbeitrag umgelegt, der auch auf Raten gezahlt werden kann (höchstens auf sehchs Jahre zuzüglich tatsächlich entstandener Zinsen).
3. 50 Prozent der restlichen Kosten vom Neubau der Kläranlage werden
über eine Anpassung der Abwassergebühren über eine Laufzeit von ca.
sechs Jahren gezahlt (Deckelung bei drei Euro Abwassergebührenerhö-
hung und Verdopplung der Grundgebühren)?
- Themenbereich:
- Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
- Aktueller Status:
-
Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften gültig
- 346
- Unterschriften insgesamt:
- 359
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2024
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 31.01.2024
- Einreichung der Unterschriften:
- 07.03.2024
- Zulässigkeit:
- 18.03.2024
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 30.11.2022
- Weitere Entwicklung:
- Die Vorschläge in der Fragestellung sind nicht mit dem Kommunalen Abgabegesetz konform und deshalb materiell nicht zulässig.
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- ID:
- 12114
- Erstellungsdatum:
- 08.04.2024
- Änderungsdatum:
- 18.03.2024
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