Fachverband begrüßt Gesetzesentwurf für ein bayerisches Transparenzgesetz der Grünen Landtagsfraktion

+++ Dringender Handlungsbedarf: Freistaat deutschlandweites Schlusslicht bei Verwaltungstransparenz +++

Der Fachverband Mehr Demokratie Bayern begrüßt den Entwurf für ein bayerisches Transparenzgesetz, den die Grüne Landtagsfraktion am heutigen Montag veröffentlicht hat. Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Menschen in Bayern endlich einen voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen zu gewährleisten. Mehr Transparenz fördert Vertrauen in Politik und stärkt das demokratische Miteinander.

„Neben Niedersachsen ist der Freistaat Bayern das letzte Bundesland, in dem es keinen gesetzlichen Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen gibt. Transparenz in der Politik und Verwaltung ist die Grundvoraussetzung für eine moderne Demokratie und einen effizienten Staat. Wir freuen uns deshalb über den Gesetzesentwurf der Grünen Landtagsfraktion für bayerisches Transparenzgesetz“, sagt Stefan Bauer, Landesvorstand von Mehr Demokratie Bayern.

Momentan erhalten Bürgerinnen und Bürger in Bayern nur mit „berechtigtem Interesse“ Zugang zu Beschlüssen der Staatsregierung, Gutachten oder Unternehmensbeteiligungen des Freistaats. Ein Transparenzgesetz hingegen verpflichtet Landtag und Verwaltungen dazu, amtliche Informationen proaktiv zu veröffentlichen. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten sowie Initiativen, die damit frühzeitig Einblicke in das Handeln von Politik und Verwaltung erhalten. Ein Transparenzgesetz wirkt somit auch gegen Steuerverschwendung, Korruption und ungleiche Lobbyeinflüsse.

„Der Gesetzesentwurf der Grünen enthält wichtige Elemente, um den Zugang zu Informationen in Bayern zu vereinfachen. Im Zentrum steht ein Transparenzportal nach Hamburger Vorbild, auf das alle zu veröffentlichen Daten hochgeladen werden. Lobenswert finden wir außerdem den weitreichenden Katalog veröffentlichungspflichtiger Informationen und informationspflichtiger Stellen. Der umfasst beispielsweise auch öffentliche Unternehmen. Hier geht der Gesetzesentwurf weiter als das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene“, lobt Bauer.

Einen Unterschied zwischen dem Gesetzesentwurf der Grünen und den Forderungen von Mehr Demokratie Bayern sehen wir beim Thema allgemeine Kostenfreiheit für Informationsanfragen, die über das Transparenzportal hinausgehen. Mehr Demokratie Bayern fordert, keine Gebühren für Informationsanfragen zu erheben. Das Erheben von Gebühren für eine Informationsabfrage stellt eine Hürde für Antragstellerinnen und Antragsteller dar. Diese könne Menschen davon abhalten, eine Informationsanfrage zu stellen. 

Insgesamt setze der Gesetzesentwurf die richtigen Impulse für Transparenz und Informationsfreiheit in Bayern. Mehr Demokratie Bayern wünscht sich auf Grundlage dieses Gesetzesentwurfs eine konstruktive Debatte im Bayerischen Landtag, die die Vorteile und Chancen von Transparenz und Informationsfreiheit in den Vordergrund rückt.

 

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