Begründung der FDP

Die bayerische FDP will mehr Bürgerstaat durch mehr Bürgerbeteiligung. Nach der Geschäftsordnung der Staatsregierung ist vor Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Landtag eine sogenannte Verbandsanhörung durchzuführen. Als Liberale wollen wir nicht nur ausgewählten Verbänden, sondern allen Bürgern die Möglichkeit geben, sich frühzeitig direkt in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Es sollte daher bei Gesetzentwürfen der Staatsregierung – parallel zur Verbandsanhörung durchgeführt werden. Bereits beschlossene Gesetze sollen nach einem bestimmten Zeitraum einer öffentlichen Evaluation („Bürgerevaluation“) unterzogen werden. Dazu wird das betreffende Gesetz auf einer leicht aufzufindenden Internetseite mit der Möglichkeit der Kommentierung bereitgestellt. Im Jahresrhythmus ist ein Bericht über die Bürgerevaluation abzufassen und dem Landtag zuzuleiten. So können Fehlentwicklungen frühzeitig behoben und die Qualität der Gesetzgebung mit Hilfe der Bürger erhöht werden.

Frage 1: Sind Sie dafür, dass in Bayern Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen zulässig sind?

Antwort: NEIN

Begründnung: Budgetrecht und -veratwortung des Parlaments gehören zu den demokratischen Grundgedanken. Falls Volksbegehren auch Gesetze zum Inhalt haben könnten, die auf den Haushalt erheblichen Einfluss nehmen könnten, wäre dem Parlament nicht mehr in vollem Umfang möglich, entsprechend dem Wählerauftrag politische Gestaltung finanziell umzusetzen und zu verantworten. Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Parlaments wären in einem bedeutenden Bereich nicht mehr gewährleistet.

Zur Unterschriftensammlung bei Volksbegehren:

Frage 2a: Sind Sie für die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren?

Antwort: NEIN

Begründung: Wir Liberale sind für mehr direkte Demokratie. Da durch Volksbegehren aber Gesetzesvorhaben initiiert werden, dürfen die Grundsätze einer freien und geheimen Abstimmung wie sie auch bei Wahlen Anwendung finden nicht unterlaufen werden. Hier begegnet die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren mehreren Bedenken. Gerade in kleineren Gemeinden, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger kennen, kann leicht eine Erwartungshaltung entstehen, durch welche die Bürger zur Unterschrift gedrängt werden können. Bei der freien Unterschriftensammlung besteht zudem die Gefahr der Manipulation der Unterschriften, da es schwierig ist nachzuvollziehen, wie die Unterschriften gesammelt wurden und ob unter Umständen einzelne Personen doppelt unterschrieben haben. Schließlich ist es auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten problematisch, wenn die unterschreibende Person bei der Unterschrift beobachtet werden kann und die Unterschrift dann in Unterschriftenlisten nachvollziehbar ist.

Frage 2b: Soll bei Volksbegehren auch die Möglichkeit der Unterschrift per "Briefeintragung" bestehen?

Antwort: JA

Begründung: Grundsätzlich wollen wir so vielen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Volksabstimmungen ermöglichen wie möglich. Deshalb unterstützen wir die Einführung einer „Briefeintragung“ bei Volksbegehren unter dem Vorbehalt, dass hierfür entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

Frage 2c: Sind Sie für eine Verlängerung der Eintragungsfrist beim Volksbegehren?

Antwort: JA

Begründung: Eine Verlängerung der Eintragungsfrist halten wir für grundsätzlich überlegenswert.

Frage 2d: Sind Sie dafür, das Unterschriftenquorum bei Volksbegehren zu senken?

Antwort: NEIN

Begründung: Wenn Volksbegehren an dieser Hürde scheitern, so beweist dies nicht, dass die Hürde zu hoch ist, sondern nur, dass das betreffende Anliegen Rückhalt im Volk hat. Ein Volksentscheid soll deshalb nur durchgeführt werden, wenn begründete Aussicht auf eine entsprechende Unterstützung, also eine hinreichende demokratische Legitimation, besteht.

Frage 3: Die einjährige Bindungswirkung soll...

a) ...abgeschafft werden

b) ...auf drei Jahre verlängert werden

c) ...bestehen bleiben

Antwort: auf drei Jahre verlängern

Begründung: Um zu verhindern, dass der Bürgerwille unterlaufen wird, ist eine Verlängerung der Bindungswirkung erforderlich. Innerhalb des derzeit geltenden Bindungszeitraums von einem Jahr ist es häufig praktisch nicht möglich, den Bürgerentscheid zu verwirklichen. Nach Ablauf der Bindungswirkung ist es für den Bürger schwierig, seinen Anspruch auf Verwirklichung des Bürgerentscheids durchzusetzen. Für eine gerichtliche Auseinandersetzung darüber fehlt die rechtliche Grundlage.

Frage 4: Sind Sie für die Einführung eines bayerischen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes?  

Antwort: JA

Begründung: Wir wollen mehr Offenheit der Politik gegenüber Bürgerinnen und Bürgern - gerade auf kommunaler Ebene. Ämter und Behörden müssen ihre Akten und Vorgänge zugänglich machen. Um die Kommunen bei diesem Schritt zu ermutigen, fordern wir auch ein Muster für eine „Informationsfreiheitssatzung“, die den bayerischen Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Ziel ist es, rechtssicher und einfach die weitestgehende kommunale Informationsfreiheit unter Wahrung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Belange zu ermöglichen.

Frage 5: Sind Sie grundsätzlich für die Einführung bundesweiter Volksbegehren und Volksentscheide?  

Antwort: JA

Begründung: Wir wollen die Demokratie in unserem Land stärken und beleben. In einer gereiften Demokratie sollen die Bürger auch über Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung erhalten. Wir setzen uns für eine Öffnung und Stärkung der repräsentativen Demokratie ein. Dazu wollen wir mit der Einführung des Bürgerplenarverfahrens, eines fakultativen Gesetzesreferendums und der verfassungsrechtlichen Verankerung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide eine entsprechende Grundlage schaffen.