Datum
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Aktion
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Ankündigung des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"
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19.Mai 1998
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Auftakt der Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag
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06. Juli 1999
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Nötige Unterschriftenzahl von 25.000 erreicht
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06. Dez 1999
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Volksbegehren wird mit 27.952 gültigen Unterschriften beim Bayerischen Staatsministerium des Innern eingereicht
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14. Jan 2000
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Ministerium des Innern überweist das Verfahren an den Bayrischen Verfassungsgerichtshof mit der Begründung, das Volksbegehren verstoße angeblich in der Frage der Schutzwirkung von Bürgerbegehren und der Bindungswirkung von Bürgerentscheiden gegen die Selbstverwaltungsgarantie von Gemeinden und Kreisen
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13. April 2000
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Urteil des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs: Das Volksbegehren wird als unzulässig abgewiesen
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