Verminderte Eintragungszeit für Volksbegehren - Rückschritt für direkte Demokratie in Passau

Der Verein Mehr Demokratie Bayern kritisiert die Entscheidung des Passauer Stadtrats vom 17.08., die Eintragungsfristen für Volksbegehren im Rathaus zu verringern. Die kürzeren Eintragungszeiten an Werkstagen und Wochenenden erschweren es den Menschen in Passau zukünftig Volksbegehren zu unterzeichnen. Das schadet auch den Volksbegehren-Initiativen und bedeutet insgesamt einen Rückschritt für die direkte Demokratie in Passau.

Durch die Reduzierung der Eintragungszeiten im Passauer Rathaus für Volksbegehren wendet sich der Stadtrat von seinen bürgerfreundlichen Regelungen ab. Die Regelungen des Stadtratsbeschlusses vom Sommer 2009, in dem die Eintragungszeit auf 134 Stunden pro Volksbegehren angehoben wurde, galten bayernweit als führend. Dass der Stadtrat nun dafür stimmt, die Eintragungszeit auf die gesetzliche Mindesteintragungszeit von 76 Stunden pro Volksbegehren zu reduzieren, verschlechtert die Erfolgschancen von Volksbegehren in der Zukunft. „Direkte Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger. Die Beteiligung an der Demokratie darf dabei nicht an den Arbeitszeiten der Menschen scheitern. Deshalb ist es notwendig, dass die Stadt Passau den Bürgern genügend Zeiträume nach Arbeitsende sowie an Wochenenden anbietet, um Volksbegehren unterschreiben zu können“, so Jan Renner, Pressesprecher von Mehr Demokratie Bayern.

Die große Anzahl an Menschen in den Schlangen vor den Rathäusern während des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ aus dem Jahr 2019 hat gezeigt, dass eine verlängerte Eintragungszeit für Volksbegehren über die gesetzliche Mindestgrenze hinaus nötig ist. Nur faire Öffnungszeiten am Abend und an Wochenenden erlauben es allen Menschen, sich an der Demokratie zu beteiligen. „Die Entscheidung der Passauer Stadtratsmehrheit um SPD, CSU, FDP und Freie Wähler, die Eintragezeit trotz des großen Andrangs in der Vergangenheit zu verkürzen, ist nicht nachvollziehbar“, so Renner weiter.

Auch an Ressourcen für die Eintragungszeit von Volksbegehren kann es der Stadt Passau nicht mangeln. Statistisch gesehen, kommt es in Bayern alle drei Jahre zu einem Volksbegehren. „Der personelle Mehraufwand, den die Stadt für die Eintragefrist von Volksbegehren für zwei Wochen zu bewältigen hat, steht in keinem Verhältnis zum demokratischen Mehrwert eines Volksbegehrens. Der Stadtrat nimmt mit dieser Entscheidung die Einschränkung von direktdemokratischer Teilnahme in Kauf“, so Renner.

 

Als Hintergrund:

Der Freistaat Bayern hat bundesweit sehr restriktive Regelungen für Volksbegehren. Innerhalb von 14 Tagen müssen 10% der Wahlberechtigten (ca. eine Millionen Menschen) das Volksbegehren auf dem örtlichen Rathaus unterschreiben. Daher sind lange Öffnungszeiten der Rathäuser innerhalb der zweiwöchigen Frist umso wichtiger. Die gesetzliche Mindestanzahl der Eintragezeit innerhalb der 14 Tage beträgt 76 Stunden. Städte und Kommunen können sich per Ratsbeschluss selber dazu verpflichten, längere und bürgerfreundliche Eintragungszeiten über 76 Stunden hinaus zu ermöglichen.

Edit: In einer früheren Version der Mitteilung hieß es fälschlicherweise, dass die Mindesteintragungszeit 70 Stunden beträge. Diese Fehler haben wir korrigiert. Die korrekte Eintragungszeit beträgt mindestens 76 Stunden.

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