Kritik an Ampel-Wahlrechtsreform – Bayerische Stimmen gefährdet

Indem die Ampel-Regierung die Grundmandatsklausel aufhebt, schwächt die Bundesregierung die bayerische Demokratie. Bei zukünftigen Bundestagswahlen könnten Millionen bayerische Stimmen unberücksichtigt bleiben. Um den regionalen Charakter des Bundestagswahlrechts zu schützen, muss die Grundmandatsklausel erhalten bleiben. Eine gerechte Reform des Bundeswahlrechts beinhaltet außerdem die Ersatzstimme.

„Durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel im Bundestagswahlrecht schadet die Ampel-Regierung dem bayerischen Wählerwillen. Wenn Wahlkreise in Bayern zukünftig ohne Direktmandat bleiben, vermindert das die Gestaltungsmöglichkeiten der bayerischen Wählerinnen und Wähler in der Bundespolitik“, kritisiert Dr. Christian Zeller, Landesvorstand von Mehr Demokratie Bayern. Die Grundmandatsklausel garantierte bisher auch regional starken Parteien den Einzug in den Bundestag, sobald eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, selbst beim Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde. Die Abschaffung der Grundmandatsklausel gefährdet somit im Besonderen die Linkspartei und die CSU in Bayern.

„Die Reform des Bundeswahlrechts schmälert die Repräsentation Bayerns im Bundestag. Die lobenswerte Verkleinerung des Bundestags kann nicht auf Kosten bayerischer Wahlinteressen ausgetragen werden. Das kann sich negativ auf die demokratische Kultur im Freistaat auswirken“, meint Dr. Zeller weiter. „Warum sollten Menschen in Bayern zur Wahl gehen, wenn ihre Kandidaten kaum Aussicht auf den Einzug in den Bundestag haben, trotz relativer Mehrheit im Wahlkreis? Solche Szenarien können dazu führen, dass die Menschen in Bayern vermehrt taktisch wählen müssen und nicht aufgrund ihres politischen Interesses. Das schadet dem Ansehen der Demokratie“, so Dr. Zeller.

Durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel werde der regionale Bezug des Wählens auf eine nicht hinnehmbare Weise eingeschränkt. Aus politikwissenschaftlichen Untersuchungen sei bekannt, dass die Menschen demokratischen Institutionen umso mehr Vertrauen entgegenbringen, je größer der unmittelbar lebensweltliche Bezug der Wählerinnen und Wähler gegenüber den Gewählten ist. Laut Dr. Zeller könnten mit einer Abschaffung der Grundmandatsklausel Ressentiments gegenüber einer abgehobenen Elite ohne Anbindung an das Volk genährt werden. Denn ausschlaggebend für die Entscheidung, welche Partei in den Bundestag einzieht, sei dann nur noch der jeweilige Parteiproporz, mit dem der nicht in einer Partei organisierte Wähler nichts zu tun habe und deren Mechanismen ihm wenig vertraut seien. „Regionale Bezüge sollten deshalb auch innerhalb von Nationalstaaten möglichst gestärkt, anstatt abgebaut zu werden, da sie das Vertrauen in die Demokratie befördern“, so Dr. Zeller.

 

Echte Reform: Mehr demokratische Vielfalt durch die Ersatzstimme

Eine gerechte Reform des Bundeswahlrechts stärkt die Vielfalt des demokratischen Willens der Bürgerinnen und Bürger in Bayern und senkt die Hürden für kleinere Parteien. „Mithilfe einer Ersatzstimme ist gewährleistet, dass die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe besonders ihrem Gewissen folgen. Sollte die präferierte Partei den Einzug in den Bundestag verpassen, könnten die Wählerinnen und Wähler durch die Ersatzstimme einen alternativen Wahlvorschlag abgeben. Dadurch verringert sich die Anzahl der unberücksichtigten Wählerstimmen bei der Bundestagswahl“, meint Dr. Zeller. Gemeinsam mit dem Erhalt der Grundmandatsklausel wäre es somit auch für kleinere Parteien einfacher, Sitze im Bundestag zu bekommen.

 

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