Datei
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Aktion
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Ankündigung des Volksbegehrens "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"
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17. Juli 1998
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Auftakt der Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag
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Nötige Unterschriftenzahl von 25.000 erreicht
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06. Dez 1999
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Volksbegehren wird mit 26.112 gültigen Unterschriften beim Bayerischen Staatsministerium des Innern eingereicht
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22. Dez 1999
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Bayerisches Staatsministerium des Innern klagt beim Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen das Volksbegehren
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24. Feb 2000
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Urteil des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs: Das Volksbegehren verstoße gegen das Kopplungsverbot und muss daher in zwei separate Volksbegehren geteilt werden.
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28. März 2000
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Mehr Demokratie in Bayern konzentriert sich von nun auf das Volksbegehren "Macht braucht Kontrolle: Für ein unabhängiges Verfassungsgericht in Bayern" und beschließt auf die Durchführung von "Macht braucht Kontrolle: Für eine demokratische Richterwahl in Bayern" zu verzichten, um den Erfolg des ersten VB nicht zu gefährden
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09. bis 22. Mai 2000
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Eintragungsfrist für "Macht braucht Kontrolle: Für ein unabhängiges Verfassungsgericht"
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06. Juni 2000
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Amtliches Endergebnis des Volksbegehrens:Die erforderliche Anzahl der Unterschriften wurden nicht erreicht! Es wurden 271.734 gültige Unterschriften geleistet. Das entspricht 3,0%. Damit wurde das erforderliche Quorum von 10% der Wahlberechtigten nicht erreicht.
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