Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

 

Die dritte Gewalt, die Justiz, hat dafür zu sorgen, dass sich die Regierung an die Gesetze hält und das Parlament nur verfassungskonforme Gesetze erlässt. In Bayern wählt die einfache Mehrheit des Landtags die Richterinnen und Richter des Bayrischen Verfassungsgerichts. Das gefährdet die Unabhängigkeit des höchsten bayerischen Gerichts. Ziel des Volksbegehrens "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern" war die Stärkung der Unabhängigkeit der bayerischen Verfassungsgerichtsbarkeit sowie der Richterinnen und Richter an allen Gerichten. Das Volksbegehren hat das erforderliche Unterschriftenquorum von 10% nicht erreicht.

 

Im folgenden dokumentieren wir die wichtigsten Schritte des Volksbegehrens von Mehr Demokratie e.V.:

Chronik des Volksbegehrens

Gesetzentwurf des Volksbegehrens

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Gesetzentwurf des Volksbegehren nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: Macht braucht Kontrolle: Für ein unabhängiges Verfassungsgericht in Bayern

 

 

"Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige Richter ausgeübt." (Art. 5 Abs. 3 Bayer. Verfassung)

"Die Richter sind nur dem Gesetz unterworfen." (Art. 85 Bayer. Verfassung)

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." (Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes)

 

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Wenn das Verhältnis zwischen den Staatsorganen aus dem Gleichgewicht gerät, ist die Demokratie in Gefahr. Denn:

Macht braucht Kontrolle

Die dritte Gewalt, die Justiz, hat dafür zu sorgen, daß sich die Regierung an die Gesetze hält und das Parlament nur Gesetze erläßt, die mit der Verfassung in Einklang stehen. Diese Kontrolle der Macht ist in Bayern gefährdet. Die Unabhängigkeit des höchsten bayerischen Gerichts, des Verfassungsgerichtshofs, ist in Frage gestellt.

Der Grund dafür ist, daß die einfache Mehrheit des Landtags 32 von 38 Verfassungsrichtern, das sind 84 Prozent, bestimmt. Die Gefahr für die richterliche Unabhängigkeit ist mit Händen zu greifen.

Bayern braucht deshalb ein Verfassungsgericht, das dem bewährten Vorbild des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Seine Richterinnen und Richter müssen vom Landtag mit 2/3-Mehrheit gewählt werden. Sie dürfen nach einer Amtszeit von zehn Jahren nicht wiederwählbar sein. Sie müssen hauptamtlich tätig sein, um nicht Einflüssen von Politik und Interessenverbänden zu unterliegen.

Nur ein wirklich unabhängiges bayerisches Verfassungsgericht kann den Schutz der Grundrechte der bayerischen Bürgerinnen und Bürger garantieren. Bayern braucht ein Verfassungsgericht, dem alle Bürgerinnen und Bürger vertrauen können.