Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"

 

Im August 1997 erklärten die bayerischen Verfassungsrichter wesentliche Teile der vorbildlichen Bürgerentscheidsregelung, die von der bayerischen Bevölkerung am 1. Oktober 1995 in einer Volksabstimmung beschlossen worden ist, für ungültig. Ziel des Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids" war es deshalb, den bestehenden Bürgerentscheid durch eine Verankerung in der Verfassung vor Einschränkungen schützen. Die Durchführung des Volksbegehrens wurde vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof verhindert.

 

Im folgenden dokumentieren wir die wichtigsten Schritte des Volksbegehrens von Mehr Demokratie e.V.:

Chronik des Volksbegehrens

Gesetzesentwurf des Volksbegehrens

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

 

Der Bürgerentscheid in den bayerischen Gemeinden und Landkreisen wurde von der bayerischen Bevölkerung am 1. Oktober 1995 in einer Volksabstimmung beschlossen.

Der bayerische Bürgerentscheid ist vorbildlich. Das hat die langjährige Praxis gezeigt, Bayern ist im bundesweiten Vergleich die Lokomotive in Sachen Bürgermitbestimmung.

Am 29. August 1997 erklärten die bayerischen Verfassungsrichter wesentliche Teile des Bürgerentscheids für ungültig. Die kommunalen Spitzenverbände und die CSU im Landtag wollten Bürgerentscheide einschränken.

Deshalb hatten wir uns mit diesem Volksbegehren zum Ziel gesetzt, den bestehenden Bürgerentscheid durch eine Verankerung in der Verfassung vor Einschränkungen schützen. Gleichzeitig sollten einige kleine Verbesserungen des Bürgerentscheidsrechts vorgenommen werden.

 

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfes:

 

Schutz des Bürgerentscheides in der Verfassung: Bei uns entscheidet die Mehrheit!

- Schutzwirkung für Bürgerbegehren,

- freie Unterschriftensammlung beim Bürgerbegehren,

- Mehrheitsprinzip bei Bürgerentscheiden (Verbot von Abstimmungsklauseln),

- einjährige Bindung von Bürgerentscheiden.

Damit wird der Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs vom 29.8.1997 Rechnung getragen.

 

Im Volksbegehren "Schutz des Bürgerentscheids" vorgesehene Verbesserung des Bürgerentscheids durch

- Ermöglichung von Bürgerentscheiden über Straßenverkehrsfragen (z.B. Tempo 30, Parkraum, etc.),

- erleichterte Einleitung eines Bürgerentscheids durch den Gemeinderat mit einfacher Mehrheit,

- Zusammenlegung des Termins von Bürgerentscheiden mit anderen Wahlen und Volksabstimmungen.