Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Faire Volksrechte im Land"

 

In Bayern kamen in über 60 Jahren bislang nur fünf Volksbegehren zum Ziel des Volksentscheids. Das Volksbegehren "Faire Volksrechte im Land" von Mehr Demokratie e.V. sollte erreichen, daß wir Bürgerinnen und Bürger regelmäßig in bayernweiten Volksentscheiden mitbestimmen können. Die Durchführung des Volksbegehrens wurde vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof verhindert.

 

Im folgenden dokumentieren wir die wichtigsten Schritte des Volksbegehrens von Mehr Demokratie e.V.:

Chronik des Volksbegehrens

Gesetzesentwurf des Volksbegehrens

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

 

Bayernweite Volksentscheide sind eine Himalaya-Tour. Von insgesamt 39 Versuchen in über 60 Jahren kamen bislang nur fünf zum Ziel des Volksentscheids.

Mit "Fairen Volksrechte im Land" wollten wir erreichen, daß wir Bürgerinnen und Bürger regelmäßig in bayernweiten Volksentscheiden mitbestimmen können und damit mehr Beteiligung und Verantwortung, weniger Politikverdrossenheit, mehr Schwung und Ideen in der Politik erreichen.

 

Die wichtigsten Punkte unseres Gesetzentwurfes:

 

Volksinitiative wird eingeführt:

Mit der Volksinitiative können 25.000 Bürgerinnen und Bürger einen Vorschlag im Landtag einbringen und werden angehört. Damit wird das Gespräch zwischen Bürgern und Politikern verbessert und damit manches Volksbegehren überflüssig.

Mehr Themen für Volksentscheide:

In Zukunft sollen die Bürgerinnen und Bürger über alle wichtigen Themen abstimmen können. Staatsverträge, Einzelmaßnahmen wie der Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals sowie haushaltsrelevante Themen werden auch für Volksentscheide zugelassen.

Landesweite Volksbegehren werden für Bürger vereinfacht:

Volksbegehren werden bürgerfreundlicher gestaltet. Die Eintragungsfrist für Volksbegehren wird von zwei Wochen auf einen Monat verlängert. Neben der Amtseintragung ist auch die Unterschriftensammlung auf der Straße möglich. Die Unterschriftenhürde wird von zehn Prozent der Stimmberechtigten auf fünf Prozent gesenkt. (Zum Vergleich: In der Schweiz reichen für Volksbegehren die Unterschriften von zwei Prozent in 18 Monaten!)