Was ist Informationsfreiheit?

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Es verpflichtet staatliche und kommunale Institutionen ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen und für Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Es ist ein wesentlicher Beitrag zu Transparenz und Bürgernähe der politischen Institutionen und der Verwaltung.

Während es auf Bundesebene und inzwischen in zwölf Bundesländern ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz gibt, hat der Freistaat Bayern keine gesetzliche Grundlage dafür. Auch in vielen Gemeinden Bayerns gibt es immer noch keine entsprechende Informationsfreiheitssatzung.
Dieses Recht soll für ganz Bayern eingeführt werden.

Sinn und Nutzen der Informationsfreiheit

Bürgerinnen und Bürger brauchen wahrheitsgemäße, genaue Informationen über öffentliche Vorgänge und Entscheidungen. Das Interesse kann sich z.B. aus dem Initiieren einer Bürgerintitiative oder eines Bürgerentscheids, der Tätigkeit einer Nichtregierungsorganisation oder einer journalistischen Recherche ergeben. Unterlagen und Dokumentationen in Verwaltungen und Behörden sind im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger entstanden. Daher ist der Anspruch legitim, dass sie mit vertretbarem Aufwand für den Einzelnen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Das führt die Handelnden näher an die Realität und trägt zur Sachorientierung politischer Diskussionen und Aktivitäten bei. Die dadurch ermöglichte Kontrolle und Transparenz stärkt langfristig das öffentliche Vertrauen. Bürgerbeteiligung in verschiedenster Form wird dadurch erleichtert. Auch so manche kleine oder große Verschwörungstheorie dürfte sich in der Luft auflösen, aus der sie gekommen ist. Das Verfolgen verdeckter Interessen und das Bestehen korrupter Strukturen wird erschwert.

Begrenzungen

Natürlich kann nicht alles für die Öffentlichkeit freigegeben werden. Private Daten, Geschäftgeheimnisse sowie vertrauliche und sicherheitsrelevante Informationen werden von den genannten Gesetzen üblicherweise ausgenommen. Niemand muss also befürchten, dass z.B. personenbezogene Informationen oder Preisstrukturen von Unternehmen zugänglich gemacht werden.

Beispiele zum Nutzen von Informationfreiheit für die Öffentlichkeit:

 

1. Radiobeitrag von detektor.fm vom 09.08.2016

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Debakel um Frankfurt Hahn

2. Abgeordnetenwatch vom 24.08.2016

Abgasaffäre: Wie das Wirtschaftsministerium dem VW-Konzern zur Seite springen wollte