Bürgerbegehren: direkte Demokratie auf kommunaler Ebene

Am 1. Oktober 1995 haben die Bürgerinnen und Bürger Bayerns Geschichte geschrieben. Per Volksentscheid haben sie ihr Recht auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erwirkt: „Die Staatsbürger haben das Recht, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und Landkreise durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln. (...)“, heißt es in der Bayerischen Verfassung Artikel 12 Absatz 3.

Mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger in Bayern entweder verbindlich gegen eine Entscheidung des Stadt- oder Gemeinderates vorgehen oder selber ein dort noch nicht behandeltes Thema auf die politische Tagesordnung setzen. Auch die Räte selber können Abstimmungen auf den Weg bringen.

Als Initiator des Volksentscheids von 1995 fühlt sich Mehr Demokratie e.V. verpflichtet, Menschen bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu beraten. Hier finden Sie alle Informationen zu Praxis und Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene sowie unsere Berichte zur Anwendung und zu den Auswirkungen dieses direktdemokratischen Instruments.

Bürgerentscheide in Bayern in 2023

Stand: 22.05.2023

Übersicht über Bürgerentscheide in Bayern seit 2017

In dieser Karte finden Sie alle Bürgerentscheide in Bayern seit 2017. Fehlt ein Bürgerentscheid? Dann gerne eine Mail an bayern@mehr-demokratie.de.

Informationen

  • Regeln für Bürgerbegehren in Bayern
  • Beratung von Mehr Demokratie Bayern
  • Leitfaden Bürgerbegehren / Bürgerentscheid (pdf)
  • Informationen des Bay. Innenministeriums zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid