Zukünftig mehr Volksbegehren in Bayern möglich

Als erfreulich und zukunftsweisend sieht Mehr Demokratie das heutige Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen“. Das Gericht sieht keine Einwirkung des Volksbegehrens auf den Haushalt und öffnet damit die Tür für Einzelabwägungen bei Volksbegehren die mit Finanzfragen in Zusammenhang stehen.

„Die Mehrheit aller Gesetze im Landtag betreffen in irgendeiner Form den Haushalt. Eine echte Mitwirkung mittels Volksbegehren und Volksentscheiden hat zwangsläufig auch die Befassung mit haushaltsrelevanten Themen zur Folge. Sind diese von vornherein unzulässig steht eine gute Möglichkeit der Bürgerbeteiligung in Frage. Wird jedoch der Einzelfall genau betrachtet und von Fall zu Fall entschieden kann der Handlungsspielraum der Bürger erweitert werden“, erläutert Susanne Socher, Sprecherin des Mehr Demokratie Landesverbands Bayern.

Artikel 73 der bayerischen Verfassung regelt, dass über den Staatshaushalt keine Volksentscheide stattfinden. In der bisherigen Rechtsprechung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs wurde dieser Artikel sehr eng ausgelegt. Nicht zugelassen werden in der Praxis so alle finanzwirksamen Volksbegehren. Das sei eine sehr enge Auslegung, so Socher, denkbar wäre auch, Volksbegehren und Volksentscheide die sich auf den Haushalt auswirken zuzulassen und den Haushalt als Ganzes auszunehmen. Das heutige Urteil gehe in eine gute Richtung.

Haushaltsrelevante Volksbegehren und Volksentscheide sind in den deutschen Bundesländern in der Regel nicht zugelassen. Eine Ausnahme bietet das Land Sachsen, wo 2002 ein Volksbegehren zu Verbesserungen an Schulen, verbunden mit höheren Kosten, zugelassen wurde. In der Schweiz und in den meisten US-Staaten gibt es kein Finanztabu.

Auf der kommunalen Ebene sieht gerade Bayern sehr liberale Regelungen vor. Fragen mit finanziellen Auswirkungen können Inhalt von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sein . „Die jahrelange Praxis zeigt, dass die Bürger eher für kostengünstigere Alternativen stimmen, als für hohe Ausgaben“, berichtet Socher. Bei direktdemokratischen Verfahren gebe es eine lange und intensive Auseinandersetzung mit dem Thema, was Fehlentscheidungen unwahrscheinlicher mache. Nicht vergessen werden dürfe auch, dass die Bürger diejenigen sind, die über Steuern politische Entscheidungen finanzieren.  

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