Volksbefragung ist eine Farce

Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhandelt über das umstrittene Instrument

Am kommenden Montag, den 24.10.2016 verhandelt der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Regelungen zur Volksbefragung. Der Landesverband Bayern des Vereins Mehr Demokratie sieht die unverbindliche Volksbefragung nicht als geeignetes Instrument der direkten Demokratie. Nur die Landesregierung und die Mehrheit des Landtags können ein Thema setzen und dieses den Bürgerinnen und Bürgern zur unverbindlichen Befragung vorlegen. Die Opposition und vor allem die Bürger selbst bleiben bei der Themensetzung außen vor. Eine echte Beteiligung der Bürger sieht anders aus.

„Kein anderes Bundesland kennt das Instrument einer Volksbefragung. Damit geht Bayern neue, aber auch höchst fragwürdige Wege. Echte Bürgerbeteiligung schaut anders aus.“, meint Susanne Socher, Vorstandssprecherin des Mehr Demokratie Landesverbands Bayern. Die Stärken der direkten Demokratie liegen in der sachlichen Diskussion, losgelöst von Partei- oder Machtinteressen, und in der Entfaltung von Themen aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger. Dann wirkt direkte Demokratie wie ein Spiegel der Gesellschaft und offenbart Probleme, die den Menschen auf den Nägeln brennen und von den Parteien möglicherweise übersehen werden.

Dies ist jedoch nicht die Absicht der unverbindlichen Volksbefragung. Ganz im Gegenteil ist sie derart ausgestaltetet, dass eine Beteiligung ausschließlich von „oben nach unten“ möglich ist und zum anderen vom Wohlwollen der Staatsregierung abhängt. Die Gefahren solcher Abstimmungen waren erst vor kurzem beim Brexit und der Abstimmung zur Flüchtlingspolitik in Ungarn zu sehen. Beides von oben angesetzte Referenden, bei der die Regierungen die Frage formulieren, den Zeitpunkt festlegen und keinerlei Alternativen zur Abstimmung anbieten. Solche Abstimmungen haben lediglich akklamatorische Funktion.

Ähnlich sieht das auch der bayerische Finanzminister, Dr. Markus Söder in einem Debattenbeitrag für XING: „Außerdem gibt es zwischen einem Referendum wie dem Brexit und Volksentscheiden nach bayerischem Vorbild einen grundsätzlichen Unterschied: Es kommt darauf an, dass die Initiative vom Volk ausgeht. Bei einem Referendum wird dem Volk nur etwas zur Entscheidung vorgelegt.“ <link https: www.xing.com news klartext wir-als-csu-sind-fur-volksentscheide-auf-bundesebene-913 moz-txt-link-freetext>

www.xing.com/news/klartext/wir-als-csu-sind-fur-volksentscheide-auf-bundesebene-913

Ehrlicher und wirksamer wäre es, die bestehenden Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide auszubauen. Immer noch scheitern sehr viele Volksbegehren an den zu hohen Hürden. Innerhalb von zwei Wochen müssen sich in ganz Bayern 10 Prozent (etwa 940 000) Wahlberechtigte auf den Ämtern eintragen, damit es überhaupt zu einem Volksentscheid kommt. „Zusätzlich dazu eine freie Unterschriftensammlung einzuführen wäre schon eine enorme Erleichterung“, erläutert Susanne Socher. Auch müsse es möglich sein über finanzwirksame Themen Volksbegehren zu initiieren.  

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Mit besten Grüßen

 

Simon Strohmenger

Mehr Demokratie Bayern

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Susanne Socher

Sprecherin des Landesvorstandes Mehr Demokratie Bayern

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