Verleihung der Demokratie-Gurke 2004 an den Lindauer Landrat

Demokratische Mindeststandards beim Bürgerentscheid unterboten

Pressemitteilung

München - Am heutigen Mittwoch verlieh die Bürgeraktion Mehr Demokratie e.V. dem Lindauer Landrat die Demokratie-Gurke 2004. Bei dem Bürgerentscheid im August vergangenen Jahres, der sich gegen die Privatisierung des Kreiskrankenhauses richtete, waren demokratische Mindeststandards bei weitem unterboten worden.

 

So wurden keine schriftlichen Abstimmungsbenachrichtigungen an die Bürger verschickt, der Termin des Bürgerentscheids lediglich durch Anzeigen in der Zeitung bekannt gemacht. Der Abstimmungstag wurde auf einen Mittwoch terminiert, was nach Ansicht von Mehr Demokratie vor allem für die berufstätigen Wahlberechtigten ein Problem darstellte. Zusätzlich fand der Bürgerentscheid in die Sommerferien statt. Obwohl die Gemeindeordnung eine Frist von bis zu drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung vorsieht, wurde im Kreistag die Abstimmung binnen vier Wochen beschlossen.

 

Zwar handelte der Kreistag damit noch im rechtlichen Rahmen, was jeden einzelnen Kritikpunkt betrifft. In der kumulativen Wirkung kann nach Meinung von Mehr Demokratie jedoch von einem Boykottversuch des Bürgerentscheids gesprochen werden. "Unserer Kenntnis nach ist das Vorgehen des Landrats in dieser Geballtheit ein Novum in Bayern, das nicht Schule machen darf", bewertet Roman Huber, Landesvorstand von Mehr Demokratie, den Vorgang. Daher habe sich die Bürgeraktion entschlossen, dem Lindauer Landrat die Demokratie-Gurke 2004 zu verleihen.

 

Die Bedenken wurden auch dem bayerischen Innenministerium mitgeteilt. In einem Antwortschreiben zeigte sich Innenminister Günther Beckstein dem Anliegen gegenüber aufgeschlossen. Er forderte die Gemeinden auf die bürgerschaftliche Mitwirkung nicht zu gefährden und unnötige Beschwernisse bei Abstimmungen zu vermeiden. Zudem betonte er, dass Wahlen und Abstimmungen nach demokratischer Staatspraxis an einem Sonntag stattfinden sollen. "Wenn Kommunen davon abweichen, müssen gesetzgeberische Maßnahmen in Betracht gezogen werden", so Beckstein in seinem Brief.

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