Nun doch Akteneinsicht für Bayerische Bürger

Pressemitteilung vom Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern"

Der Bayerische Landtag beschließt Umweltinformationsgesetz - Bürger erhalten Einsicht in behördliche Akten.

 

Zugang zu staatlichen Informationen aus dem Umweltbereich haben zukünftig auch die Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Mit dem heute verabschiedeten Umweltinformationsgesetz kann jedermann Auskunft beantragen, beispielsweise über Schutzgebiete oder schützenswerte Landschaften, die Umsetzung des Umweltrechts, wirtschaftliche Analysen oder Daten über Lärmbelastung, Energie, Strahlung und Abfälle. Das "Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern", in dem sich zahlreiche Organisationen, Verbände und Parteien für ein allgemeines Akteneinsichtsrecht einsetzen, begrüßt das neue Gesetz. "Endlich haben auch die Bürger in Bayern die Möglichkeit zumindest zu einem Teil Einsicht in Akten zu nehmen und so staatliches Handeln nachzuvollziehen und zu kontrollieren", freut sich Bündnis-Sprecher Roman Huber.

 

Allerdings ist die Akteneinsicht nach dem neuen Gesetz beschränkt auf Umweltinformationen. Anders als in anderen Bundesländern bleiben Informationen der Öffentlichen Verwaltung nach wie vor geheim. Das Bündnis für Informationsfreiheit sieht darin einen Widerspruch. "So wie die Staatsregierung das Umweltinformationsgesetz begründet, gibt es keinen vernünftigen Grund, nicht auch ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zu gewähren", betont Heike Mayer von Transparency International Deutschland. Begriffe aus dem Gesetzentwurf wie "informationspflichtige Stellen" weisen eindeutig auf ein Recht auf

Informationen hin.

 

Erst vor wenigen Wochen hatte die Mehrheit des Bayerischen Landtags Anträge von SPD und GRÜNEN zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes abgelehnt. Zur Begründung hieß es, ein solches Gesetz wäre zu bürokratielastig und bei den Bürgern bestünde kein Bedarf. Das Bündis für Informationsfreiheit dagegen sieht Informationsfreiheit als Grundpfeiler moderner Demokratie an und ruft die Bürger und Umweltverbände nun dazu auf, regen Gebrauch von dem neuen Umweltinformationsgesetz zu machen.

 

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