Mehr Demokratie: Bürgerbeteiligung bei Großbauprojekten wird wichtiger

[31/12] Startbahn-Bürgerentscheid in München

Der Verein Mehr Demokratie sieht den am Sonntag (17. Juni) stattfindenden Bürgerentscheid zur dritten Startbahn München als Zeichen dafür, dass Großprojekte ohne eine ernsthafte Bürgerbeteiligung nicht mehr zu realisieren sind. „Dass die Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und FDP selbst eine Abstimmung angestoßen haben, zeigt, dass sie das Großbauprojekt nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen wollen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Die Münchner dürfen am kommenden Sonntag darüber abstimmen, ob die Stadt München dem Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München zustimmen soll oder nicht. Dabei stehen zwei Vorlagen zur Abstimmung: Ein von der Stadt München angestoßenes Ratsbegehren plädiert für die Startbahn, ein von Bürgern initiiertes Verfahren will die Startbahn verhindern. „Die Ausgangssituation bei der Planung der Münchner Startbahn ist eine andere als beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, weil die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und verbindlich beteiligt werden“, so Beck. Zum Umbau des Stuttgarter Bahnhofs hatte es zwei Bürgerbegehren gegeben, die allerdings von der Stadt für unzulässig erklärt worden waren. „Anders als im Stuttgarter Fall könnte das Ergebnis des Münchner Bürgerentscheids das Großbauprojekt auch direkt verhindern – die Abstimmung hat also großen Einfluss“, erklärt Beck. Der Grund: Die Stadt ist neben dem Land Bayern und dem Bund Anteilseigner an der Flughafen-Gesellschaft und die Entscheidung zum Neubau muss einstimmig fallen.

Mehr Demokratie sieht eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei großen Bauprojekten als unumgänglich. Vor einer detaillierten Planung sollten Grundsatzanhörungen und Bürgerbefragungen stehen. „Sollte auch ein Beteiligungsverfahren die unterschiedlichen Interessen nicht ausgleichen können, ist ein Bürgerentscheid eine gute Möglichkeit, um zu einer breit akzeptierten Entscheidung zu kommen“, meint Beck. „Dass Bürgerbegehren auch zu Bauleitplanung und Planfeststellungsverfahren stattfinden dürfen, sollte selbstverständlich sein.“ In Bayern sind die Regelungen für Bürgerbegehren und -entscheide vorbildlich. „Eine Abstimmung wie die zur dritten Startbahn wäre in der Hälfte der Bundesländer gar nicht möglich.“

 

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