Landkreis Lindau boykottiert Bürgerentscheid

"Bürgermeinung soll im Sommerloch verschwinden"

Pressemitteilung

Lindau/München - Der Landesverband Bayern der Initiative Mehr Demokratie wirft dem Landkreis Lindau (Bodensee) vor, den Bürgerentscheid zur Zukunft des Kreiskrankenhauses Lindau zu boykottieren. Am Mittwoch dem 18. August können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises darüber abstimmen, ob das Kreiskrankenhaus privatisiert werden soll oder wie bisher in der Trägerschaft des Landkreises bleibt.

 

 

 

Bei der Durchführung der Bürgerentscheids werden nach Ansicht von Mehr Demokratie demokratische Mindeststandards ignoriert. So sei die Stimmabgabe beim Bürgerentscheid in der 24.000 Einwohner zählenden Stadt Lindau nur in einem einzigen Wahllokal möglich. Als Schikane gegenüber Bürgern, die im Berufsleben stehen, bezeichnete Mehr Demokratie die Festlegung des Abstimmungstages auf einen Mittwoch und damit auf einen Werktag. Dies sei ein Novum für Bayern. Auch wurden die Bürger des Landkreises nicht wie üblich schriftlich von der Abstimmung benachrichtigt.

 

 

 

"Ein derartiges Abstimmungsverfahren ist undemokratisch", moniert Rechtsanwalt Andreas Meisterernst, Landesvorstand von Mehr Demokratie in Bayern. Meisterernst kritisiert auch die Eile, mit der der Bürgerentscheid mitten in der Ferienzeit angesetzt worden sei. Obwohl die Gemeindeordnung eine Frist von bis zu drei Monaten nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens im Kreistag einräume, habe der Rat eine Abstimmung binnen vier Wochen beschlossen. "So zwängt sich der Eindruck auf, die Kreistagsmehrheit wolle den Bürgerentscheid im Sommerloch verschwinden lassen." Für einen Erfolg benötigt das Bürgerbegehren nicht nur die Mehrheit der Abstimmenden, sondern gleichzeitig die Zustimmung von mindestens 9.000 Wählerinnen und Wähler (15 Prozent der Stimmberechtigten).

 

 

 

Die Initiatoren des Bürgerentscheids hatten versucht, mit einer einstweiligen Anordnung das Vorgehen des Kreistages zu unterbinden. Mit seiner Entscheidung vom 16. August 2004 hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof diese Vorgehensweise des Landkreises Lindau jedoch gebilligt. Die Initiatoren hatten eingewendet, daß jede einzelne Maßnahme zwar noch rechtlich zulässig sei, in der Gesamtwirkung die Teilnahme der Bürger allerdings auf undemokratische Weise erschwert werde. Hierauf ist das Gericht nicht eingegangen.

 

 

 

Meisterernst fordert den bayerischen Landtag auf, für Bürgerentscheide verbindliche Mindeststandards festzusetzen, wie sie bei Wahlen selbstverständlich sind. "Bürgerentscheide sind keine Abstimmung �zweiter Klasse'. Wer eine Demontage der direkten Demokratie sät, wird Politikverdrossenheit ernten."

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