Initiative befürchtet: Erfolgreicher Bürgerentscheid hat keine Wirkung

Kommt Deponie in Babensham trotz Ablehnung durch Bürgerentscheid?

In den letzten vier Jahren gab in der Gemeinde Babensham (Nähe Wasserburg am Inn) zwei Bürgerbegehren gegen die Errichtung einer Deponie. Das erste wurde direkt vom Gemeinderat übernommen, beim zweiten sprach sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegen die geplante Deponie aus. Nun gibt es Informationen, dass zum Ende der einjährigen Bindungswirkung des Bürgerentscheids, die Betreiberfirma auch weiterhin auf der Planung beharrt, und einen Antrag auf Errichtung der Deponie bei der zuständigen Behörde aufrecht erhält. Dabei soll es auch um die Enteignung von Gemeindegebiet gehen. Die Bürgerinitiative Wasserburger Land befürchtet nun, dass der gewonnene Bürgerentscheid seine Wirkung verliert. 

 

„Der Ablauf der Bindungswirkung ist nicht mit einem Ablaufdatum des Bürgerentscheids gleichzusetzen. Dieser gilt erst einmal unbefristet, genauso wie ein Gemeinderatsbeschluss. Es gibt lediglich die Möglichkeit nach einem Jahr das Thema erneut abzustimmen. In der Regel halten sich die Kommunen auch nach der Bindungswirkung an den Bürgerwillen und nehmen diesen ernst. Dies haben auch große Bürgerentscheide gezeigt, wie das Hochhausverbot in München von 2004, die bis heute nicht angetastet wurden.“, sagt Susanne Socher, Geschäftsführerin des Landesverbandes Mehr Demokratie Bayern und verantwortlich für die Bürgerbegehrensberatung in Bayern. Mit den Entscheidungen gegen eine Deponie sei eine Grundsatzentscheidung gefallen, die auch von Unternehmen akzeptiert werden müsse, so Socher.

 

„Vielfach wird heute über das Desinteresse der Bürger an der Politik geklagt. Würde der Bürgerwille derart ignoriert, wäre das ein fatales Signal der Politik. Wir sind uns daher sicher, dass die Genehmigungsbehörde, in diesem Fall die Regierung von Oberbayern, den Fall sehr genau prüfen wird.“, so Socher weiter.

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