Dießen: Fachverband begrüßt Abstimmungsbeteiligung von 40,1 Prozent bei Bürgerentscheiden

+++ Bürgerbegehren gegen Parkplatzerweiterung setzt sich durch +++ In Zukunft Briefwahl vereinfachen, Satzungsänderung notwendig

Der Fachverband Mehr Demokratie Bayern begrüßt die Abstimmungsbeteiligung von 40,1 Prozent bei den Dießener Bürgerentscheiden vom Sonntag. Insgesamt befürworteten mehr als zwei Drittel der Abstimmenden das Bürgerbegehren für den Erhalt der Grünfläche an der Rotter Straße. Trotz der guten Abstimmungsbeteiligung hätten noch mehr Bürger abgestimmt, wenn die Gemeinde die Briefwahlunterlagen im Vorfeld der Bürgerentscheide automatisch an alle Abstimmungsberechtigten zugesandt hätte. Für zukünftige Bürgerentscheide sollte die Gemeinde daher ihre Satzung ändern.

Die Ergebnisse der Bürgerentscheide in Dießen sind eindeutig: 70 Prozent der Stimmen entfallen auf das Bürgerbegehren zum Erhalt einer unversiegelten Grünfläche. Das Ratsbegehren, welches sich für einen Ausbau von Parkplatzmöglichkeiten auf der Grünfläche an der Rotter Straße einsetzte, erhält 30 Prozent der Stimmen.

„Das deutliche Ergebnis pro Bürgerbegehren und gegen die Pläne des Gemeinderats zeigt, wie wichtig es war, in der Parkplatzfrage die Menschen vor Ort abstimmen zu lassen“, sagt Susanne Socher, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie Bayern. „Mithilfe der direkten Demokratie legt die Bevölkerung offen, dass der Bau der Parkplätze keine Mehrheit in der Zivilgesellschaft hat. Ein Bau gegen den mehrheitlichen Willen der Leute in Dießen hätte zu einem späteren Zeitpunkt zu Konflikten geführt. Durch die Bürgerentscheide konnten die Einwohner die Pläne des Gemeinderats rechtzeitig korrigieren“, so Socher weiter. Die Abstimmungsbeteiligung für beide Bürgerentscheide lag bei 40,1 Prozent. In bayerischen Städten mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern beträgt die durchschnittliche Abstimmungsbeteiligung bei Bürgerentscheiden 44,1 Prozent.

Die Abstimmungsbeteiligung in Dießen liegt damit leicht unterhalb des bayernweiten Durchschnitts. Eine automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen im Vorfeld der Bürgerentscheide hätte die Abstimmungsbeteiligung erhöht. „In Bayern sind aktuell Sommerferien und viele Menschen sind im Urlaub. Hätte die Gemeinde die Briefwahlunterlagen automatisch mit dem Abstimmungsbescheid herausgeschickt, hätten nicht nur Urlauber rechtzeitig abstimmen können. Eine automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen reduziert die Hürde zur Abstimmung für Menschen, die ansonsten nicht an den Bürgerentscheiden teilnehmen würden. Das steigert die Abstimmungsbeteiligung und die Legitimation der Ergebnisse“, so Socher. Außerdem hätte bei einer automatischen Zusendung die Panne mit den falschen QR-Codes bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen in Dießen verhindert werden können.

„Einige Kommunen haben während der Corona-Pandemie ihre Satzungen für Bürgerbegehren angepasst und die Möglichkeiten zur reinen Briefwahl sowie die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen bei Bürgerentscheiden ermöglicht. Diese Satzungen sind teilweise auch über die Pandemie hinaus geltend. Für zukünftige Bürgerentscheide in Dießen wäre es dienlich, wenn der Gemeinderat ähnliche Schritte einleitet und die Satzung für Bürgerentscheide erweitert“, so Socher.

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