Bündnis fordert Ampelfraktionen im Bayerischen Landtag zu interfraktionellen Antrag für ein Transparenzgesetz auf

Das „Bündnis Informationsfreiheit für Bayern“ fordert ein Transparenzgesetz auch in Bayern. Das Bündnis ruft die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP im Bayerischen Landtag daher auf, einen entsprechenden interfraktionellen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz noch in dieser Legislaturperiode in den Landtag einzubringen.

Auf Bundesebene haben die Parteien von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 bereits vereinbart, das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln. Dieses klare Bekenntnis zu proaktiver Transparenz der Ampelkoalitionsparteien auf Bundesebene sollte für die drei Parteien im Landtag in Bayern Ansporn und Anlass sein, noch in der laufenden Legislaturperiode erneut einen Vorstoß zu mehr Informationsfreiheit in Bayern zu unternehmen.

Seit 2001 bringt die Opposition im Bayerischen Landtag in jeder Legislaturperiode Gesetzesinitiativen für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz bzw. ein Bayerisches Transparenzgesetz ein. Mittlerweile sind es dreizehn Gesetzesinitiativen für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz bzw. Bayerisches Transparenzgesetz, die von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie auch der Fraktion der FREIEN WÄHLER in den verschiedenen Legislaturperioden ergriffen wurden und denen die Initiatoren jeweils zugestimmt haben. Von einem gemeinschaftlichen Gesetzentwurf der drei demokratischen Oppositionsfraktionen verspricht sich das Bündnis mehr Erfolgschancen als Einzelinitiativen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD oder FDP.

In der Beratungspraxis stellt das Bündnis immer wieder fest, dass das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG, auf welches die CSU gebetsmühlenartig verweist, keinen eigenständigen und robusten Informationsanspruch schafft. Diese bestehende Vorschrift ersetzt somit weder ein Informationsfreiheitsgesetz und schon gar nicht ein Transparenzgesetz in Bayern.

Gelebte Demokratie aber braucht Transparenz

Es muss in einer demokratischen Gesellschaft Bestreben sein, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen, sich zu Sachfragen äußern, mitdiskutieren und auch mitentscheiden. Dafür braucht es mündige und gut informierte Bürgerinnen und Bürger. Für sie und auch für die Vertreterinnen und Vertreter der Presse ist der freie Zugang zu Informationen zur Wahrnehmung der grundrechtlich geschützten Aufgaben essentiell. Transparenz und Informationsfreiheit sind daher elementare Bestandteile einer Demokratie. Nur wer umfänglich informiert ist, kann Politik entsprechend mitgestalten. Staat und Politik haben hier eine Bringschuld. Sie müssen sich erklären, ihre Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar machen und diese veröffentlichen. Sie müssen Barrieren abbauen und sich öffnen, auch und gerade mit Hilfe der neuen Medien. Der Zugang zu den Daten und Informationen der Verwaltung muss ohne Anspruch, niedrigschwellig und ohne Antragsverfahren gewährleistet werden. So sorgt Transparenz für gelebte und informierte Demokratie.

+++ Hintergrundinformation +++

Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern ist eine Initiative von Transparency International, Mehr Demokratie und Humanistischer Union sowie sechs demokratischer Parteien in Bayern und acht Verbände (Bayerischer Journalisten-Verband, Bund Naturschutz in Bayern, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Netzwerk Recherche, OMNIBUS für Direkte Demokratie, Open Knowledge Foundation Deutschland und VCD Landesverband Bayern). Das Bündnis setzt sich für das Recht auf freien Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen ein.

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