Bayern: Siebtes Volksbegehren schafft die Unterschriftenhürde/ Erfolg für Studiengebühren-Initiative

[05/13] Mehr Demokratie: Hürden in Bayern sind nur für starke Bündnisse überwindbar

In Bayern hat das Volksbegehren „Ja zur Bildung, nein zu Studiengebühren“ als siebte Initiative die 10-Prozent-Unterschriftenhürde auf dem Weg zum Volksentscheid genommen. Im Laufe des Vormittags wird das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bekannt geben, wie viele Bürgerinnen und Bürger auf den Ämtern für einen Volksentscheid über die Abschaffung der Studiengebühren in Bayern unterschrieben haben. Deutschlandweit gab es bisher 78 Volksbegehren, von denen 19 in Volksentscheide mündeten.

„In Bayern haben es von bisher 18 Volksbegehren nur sieben geschafft, innerhalb von zwei Wochen 10 Prozent der Unterschriftsberechtigten zu den Eintragungsstellen zu bewegen“, sagt Michael Efler, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. „Ein solches Hindernis auf dem Weg zu Volksentscheid zu überwinden, gelingt nur organisatorisch und finanziell sehr gut aufgestellten Initiativen.“ Dem Volksbegehrens-Bündnis gehören neben sechs Parteien unter anderem Verdi und der DGB Bayern an.

Zum Erfolg der zweiten Volksbegehrens-Stufe habe sicherlich auch beigetragen, dass die CSU die Abschaffung der Studiengebühren für sich als Wahlkampfthema entdeckt habe, meint Susanne Socher, Sprecherin des bayerischen Mehr-Demokratie-Landesvorstands. „CSU-Chef Seehofer hat bereits angekündigt, dass die Studiengebühren gekippt werden – ob durch den Landtag oder per Volksentscheid. Das zeigt einmal mehr, wie gut Volksbegehren Diskussionen anzustoßen und die Politik zum Handeln bewegen können.“

Im deutschlandweiten Vergleich sind die Volksbegehrens-Hürden in Bayern hoch: „Der Freistaat gilt wegen der fairen Regelungen bei kommunalen Bürgerbegehren und beim Volksentscheid als Musterland der direkten Demokratie“, erklärt Efler. „Die Regelungen für die zweite Stufe des Volksbegehrens allerdings sind unnötig restriktiv und werden von Mehr Demokratie mit Note 5 bewertet.“ Nur in Baden-Württemberg und im Saarland gilt eine ebenso kurze Eintragungszeit bei Volksbegehren. In anderen Bundesländern liegen die Fristen bei zwei bis zwölf Monaten. Erschwerend kommt in Bayern die Amtseintragung hinzu. Anders als der Freistaat erlauben acht deutsche Bundesländer die freie Unterschriftensammlung – in der Regel zusätzlich zur Amtseintragung.

Hintergrundinfos zu Volksbegehren deutschlandweit: <link>

www.mehr-demokratie.de/volksentscheid.html

Homepage der Initiative: <link http: volksbegehren-studiengebuehren.de aktuelles>

volksbegehren-studiengebuehren.de/aktuelles

Aktuelle Beteiligungszahlen: <link http: www.wahlen.bayern.de volksentscheide vob_studienbeitraege_vorlerg.htm>

www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/vob_studienbeitraege_vorlerg.html

 

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