Begründung von Bündnis 90/Die Grünen

Frage 1: Sind Sie dafür, dass in Bayern Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen zulässig sind?

Antwort: JA

Zur Unterschriftensammlung bei Volksbegehren:

Frage 2a: Sind Sie für die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren?

Antwort: JA

Frage 2b: Soll bei Volksbegehren auch die Möglichkeit der Unterschrift per "Briefeintragung" bestehen?

Antwort: JA

Frage 2c: Sind Sie für eine Verlängerung der Eintragungsfrist beim Volksbegehren?

Antwort: JA

Frage 2d: Sind Sie dafür, das Unterschriftenquorum bei Volksbegehren zu senken?

Antwort: JA

Frage 3: Die einjährige Bindungswirkung soll...

a) ...abgeschafft werden

b) ...auf drei Jahre verlängert werden

c) ...bestehen bleiben

Antwort: auf drei Jahre verlängern

Frage 4: Sind Sie für die Einführung eines bayerischen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes?  

Antwort: JA

Frage 5: Sind Sie grundsätzlich für die Einführung bundesweiter Volksbegehren und Volksentscheide?  

Antwort: JA

Begründung: Bayern braucht dringend mehr Mitwirkungsmöglichkeiten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen dafür von Anfang an. Ob bei den Bürgerrechtsbewegung gegen die SED-Diktatur, aus der das BÜNDNIS 90 hervorging oder bei den Neuen Sozialen Bewegungen in der BRD der 1970-er Jahre, aus denen DIE GRÜNEN entstanden, stets waren die Forderungen nach Mehr Demokratie wichtiger Bestandteil unseres Engagements.

Im bayerischen Landtag haben wir bereits mehrfach Gesetzentwürfe eingebracht für die Erleichterung von BürgerInnen-Begehren in den Kommunen und für mehr Volksentscheide auf der Landesebene. Wir haben mehrfach Entwürfe für Informationsfreiheitsgesetze vorgelegt und jüngst für ein umfassendes Transparenzgesetz („Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz“). Einige dieser Anträge und Entwürfe sind die folgend aufgezählten Drucksachen des Landtages:

  • Drucksache 14/2368 vom 6. Dezember 1999 (faire Volksrechte)
  • Drucksache 16/3936 vom 24. Februar 2010 (Volksentscheide)
  • Drucksache 16/10550 vom 1. Dezember 2011 (Volksentscheide)
  • Drucksache 16/660 vom 25. Februar 2009 (Informationsfreiheitsgesetz)
  • Drucksache 16/17522 vom 26. Juni 2013 (Transparenz: Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz)
  • Drucksache 16/3935 vom 24. Februar 2010 (kommunaler Bürgerentscheid)
  • Drucksache 16/2621 vom 16. November 2009 (kommunale Demokratie)

Mit seiner „Politik des Gehörtwerdens“ hat sich unser Parteifreund Winfried Kretschmann, der Ministerpräsident Baden-Württembergs, für eine Lösung der Konflikte um Mitbestimmung und Beteiligung eingesetzt – dies kann und muss auch in Bayern umgesetzt werden. Daran werden wir uns orientieren und auch in Bayern einen solchen Veränderungsprozess einleiten. Wichtig ist erstens die Stärkung des Parlaments. Dieses soll seine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung wieder ernst nehmen und sich von der Praxis des Durchwinkens der Regierungsvorschläge durch die Mehrheitsfraktionen verabschieden. Im Parlament müssen Alternativen gründlich geprüft werden, auch wenn diese von der Opposition vorgestellt werden. Zweitens ist die Weiterentwicklung direktdemokratischer Elemente als Ergänzung der repräsentativen Demokratie wichtig. Gerade mit Hilfe direktdemokratischer Auseinandersetzungen muss wieder seriös über Alternativen diskutiert werden. Drittens brauchen wir neue Formen der BürgerInnenbeteiligung. Anstelle von überkommenen Planfeststellungsverfahren, in denen Bürokratie und BürgerInnen sich konfrontativ gegenüberstehen, wollen wir eine offene Planungskultur.

Direkte Demokratie stärken: Die verschiedenen Elemente direktdemokratischer Mitbestimmung in Bayern bedürfen dringend einer Erneuerung, da derzeit eine ganze Reihe von Hindernissen das Engagement ausbremst. Unser Ziel für Bayern ist es, eine neue Kultur demokratischer Mitbestimmung in der Gesellschaft zu etablieren und den Hindernis-Parcours bei der Mitbestimmung durch Hürdenabbau zu beenden. Wir werden deshalb die notwendige Unterschriftenzahl auf fünf Prozent absenken, die Frist für die Unterschriftensammlung auf einen Monat verlängern, briefliche Eintragung und eine freie Unterschriftensammlung zulassen und Volksbegehren, auch wenn sie finanzielle Auswirkungen haben könnten, ermöglichen.

Die Möglichkeit einer Eintragung im Internet, wie sie im Fall der Europäischen Bürgerinitiative eingeführt worden ist, sollte geprüft werden. Auch der kommunale Bürgerentscheid muss vereinfacht werden: Wir werden die Zustimmungsquoren bei Kommunen bis 100.000 EinwohnerInnen auf einheitlich fünfzehn Prozent senken und die Bindungswirkung von erfolgreichen Bürgerentscheiden auf zwei Jahre verlängern. In Zukunft sollen sich alle beteiligten BürgerInnen sicher sein können, dass ihr Wählerwille auch einer angemessenen politischen Umsetzung zugeführt wird. Außerdem werden wir in den Großstädten wieder Bürgerentscheide auf der Ebene der Stadtteile ermöglichen.

Der offene, freie Zugang zu Informationen (Transparenz) ist eine notwendige Voraussetzung für das demokratische Engagement und die politische Beteiligung aller BürgerInnen. Wir werden darum das Amtsgeheimnis durch Informationsfreiheit und Transparenz ersetzen. Nach Hamburger Vorbild werden wir ein Transparenzgesetz erlassen, so dass Staat und Kommunen Dokumente von öffentlichem Interesse grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung stellen müssen.

Die öffentliche Hand verfügt über eine Reihe von Daten, die von öffentlichem Interesse sind, etwa Umwelt-, Verkehrs- und Infrastrukturdaten. Diese Datenbestände sollen in einem zentralen Datenregister kostenfrei und einfach zugänglich gemacht werden, um staatliche Entscheidungen öffentlich überprüfbar zu machen und den Menschen die kreativen Potenziale offener Daten zur Verfügung zu stellen.