Landtags-FDP fordert mehr Transparenz: Bayern bundesweites Schlusslicht

Am heutigen Mittwoch fand im bayerischen Landtag die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur „Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes“ der FDP statt.

 

Bisher verfügt Bayern als eines der letzten Bundesländer über kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Den Bürgern wird der Zugang zu Behördeninformationen somit schwer oder sogar ganz unmöglich gemacht. Die Bayerische Staatsregierung propagiert zwar gerne die Koalition mit den Bürgern. Bei Informationsfreiheit und Transparenz sind wir in Bayern davon aber weit entfernt. Die Behörden können im eigenen Ermessen entscheiden, welche Auskunft sie geben. Daher befürworten wir den aktuellen Antrag der FDP ausdrücklich. Auch wenn wir uns ein Transprenzgesetz wünschen würden, bei dem die Verwaltung aktiv Informationen bereit stellt (fordern Grüne und SPD), wäre das ein wichtiger erster Schritt.

In Ermangelung eines landesweiten Gesetzes, haben inzwischen rund 80 Kommunen für ihren Wirkungsbereich eigene Informationsfreiheitssatzungen erlassen, darunter die Großstädte München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt und Fürth. Die Satzungen basieren auf einer Mustersatzung des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Informationsfreiheit für Bayern“. Auf Landesebene blockiert jedoch seit Jahren die regierende CSU ein Informationsfreiheitsgesetz. Seit 2001 versuchten insgesamt neun parlamentarische Initiativen ein Informationsfreiheitsgesetz einzuführen, sie scheiterten alle an der Regierungsmehrheit. So auch zwei Initiativen der Freien Wähler, die zudem in ihrem letzten Wahlprogramm die Einführung eines solchen Gesetzes versprochen hatten. Auch in unseren Wahlprüfsteinen vor der letzten Landtagswahl war die Aussage klar:

Wir sind der Auffassung, dass ein entsprechendes Gesetz nicht nur zur Förderung der demokratischen Meinungs-und Willensbildung beitragen würde. Daneben würde auch die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert sowie dessen Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt. Der Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheitsgesetzes ist daher aus unserer Sicht unerlässlich.

 

In Bayern existiert zwar seit 2015 ein „Recht auf Auskunft“ als Teil des Datenschutzgesetzes, dieses ersetzt jedoch weder ein Informationsfreiheits- noch ein Transparenzgesetz. Die Behörden haben weiterhin die Möglichkeit Auskünfte zu verweigern, beispielsweise wenn nach Auffassung der Behörde ein "unverhältnismäßiger Aufwand" entsteht oder kein „berechtigtes Interesse“ besteht. Mit dem bayerischen Selbstverständnis als demokratisches Musterland ist die fehlende Informationsfreiheit auf Landesebene nicht zu vereinbaren. Die bayerische Landesregierung sollte sich vielmehr ein Beispiel an ihren Kommunen nehmen.

Andere Bundesländer sind hier noch einen Schritt weiter. So hat Hamburg ein vorbildliches Transparenzgesetz erlassen, dementsprechend die Verwaltung Informationen aktiv über ein Portal zur Verfügung stellt. In Berlin läuft zudem aktuell ein Volksbegehren für ein Transparenzgesetz, welches das bisherige IFG ablösen soll. Die Inititative "Volksentscheid Transparenz" hat zum jetzigen Zeitpunkt schon deutlich mehr als die erforderlichen 20.000 Unterschriften gesammelt. Termin der offiziellen Übergabe ist am 21.11.2019.

Gerade in der momentanen Situation der alternativen Fakten und der Fake-News ist ein offener, transparenter Regierungsstil wichtiger denn je. Informationsfreiheit und Transparenz sind für eine informierte Öffentlichkeit und somit für politische Diskussionen, Partizipation und gelebte Demokratie unverzichtbar. Alle anderen Bundesländer haben das verstanden und schon Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet, oder diese zumindest angekündigt. Allein in Bayern bleibt es dunkel. Es wird Zeit, dass sich das ändert.