Gerät Bayern, einstiger Vorreiter der direkten Demokratie, ins Hintertreffen?

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) plant die Einführung eines „Volkseinwandes“. Damit soll den Bürgern ein zusätzliches Werkzeug an die Hand gegeben werden, die Politik stärker mitzuprägen. Dadurch würde die Bürgerbeteiligung mit einem Initiativrecht (Volksantrag) und dem Volkseinwand als Vetorecht in Sachsen auf zwei Säulen stehen. Gerät der Freistaat Bayern, einstiger Vorreiter der direkten Demokratie in Deutschland, in Sachen Bürgerbeteiligung ins Hintertreffen?

 

(Foto by Holger Boening | CC BY-SA 2.0)

(Foto by Holger Boening | CC BY-SA 2.0)

Der von Michael Kretschmer ins Spiel gebrachte „Volkseinwand“ ist dabei keineswegs eine neue Erfindung um im Vorfeld der Landtagswahl Wähler für die CDU zu generieren, sondern orientiert sich in seiner Grundform an dem sogenannten fakultativen Referendum. Was verbirgt sich dahinter? Das fakultative Referendum als ein Instrument der direkten Demokratie soll es Bürgern ermöglichen, per Volksabstimmung oder -Entscheid, über einen Beschluss oder ein Gesetz, welches durch die Regierung erlassen wurde, abzustimmen und dieses entweder zu bestätigen oder abzulehnen und dem Parlament zur Überarbeitung wiedervorzulegen.

 

Das Vorgehen ähnelt dabei dem eines Volksentscheides: Nachdem ein Gesetz beschlossen wurde, haben die Bürger in einer bestimmten Frist Zeit, eine bestimmte Anzahl an Unterschriften gegen diesen Entwurf zu sammeln. Kommen genug Unterschriften der Wahlberechtigten zusammen, steht das Gesetz erneut zur Debatte.

In der Schweiz ist es ein sehr gängiges Instrument und existiert bereits seit 150 Jahren. Auch in Österreich gibt es diese Möglichkeit der bürgerlichen Kontrolle bereits seit den 1950er Jahren. In Deutschland bieten bisher nur die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, beide nur in eingeschränkter Form, ein fakultatives Referendum an. 2016 wurde durch die Thüringer CDU ein Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht um das fakultative Referendum in der Thüringer Landesverfassung zu verankern.

 

Kretschmers Vorschlag sieht dabei eine Hürde von fünf Prozent der Wahlberechtigten (ca. 165.000 – 170.000 Bürgerinnen und Bürger) und eine Frist von 100 Tagen vor. Wenn innerhalb dieser Frist ausreichend Unterschriften gesammelt werden, dann kommt es zu einer Volksabstimmung. Dort soll dann die einfache Mehrheit der gültigen Ja- oder Nein-Stimmen für eine Ablehnung oder Zustimmung des entsprechenden Gesetzes zählen. Bei einem Veto durch die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geht das Gesetz zur erneuten Beratung zurück an den Landtag. Ausgenommen davon sollen Gesetze sein, die an Umsetzungsfristen gebunden sind, Staatsverträge mit anderen Ländern oder der Haushalt, da dieser in den Worten Kretschmers „die Politik nicht punktuell, sondern umfassend gestaltet.“

In der Stadt Hamburg wurde das fakultative Referendum 2008 im Rahmen der Volksinitiative „Für faire und verbindliche Volksentscheide – Mehr Demokratie“ eingeführt. Es sieht eine Frist von 3 Monaten und Unterschriften von 2,5% der Wahlberechtigen vor, kommt aber nur bei Gesetzen zum Einsatz, die vorab durch das Volk verabschiedet worden sind, sowie dem Wahlrecht. Dies war bisher nur einmal 2013 bei der Änderung des Bezirksversammlungsrechts der Fall. In Bremen findet es sogar in Falle von Privatisierungen Anwendung. In Österreich gab es bisher auch nur drei Fälle, wo eine fakultative Volksabstimmung, die von der vorherrschenden Meinung als Gegenstück zur obligatorischen Volksabstimmung verstanden wird, genutzt wurde. Auf Bundesebene steht nur dem Parlament, auf Landesebene nur dem Landtag diese Möglichkeit offen, aber in 5 Bundesländern Österreichs können auch Bürgerinnen und Bürger die fakultative Volksabstimmung einfordern.
Regelmäßiger kommt es in der Schweiz zum Einsatz. Dort ist es fester Bestandteil der Gesetzgebung. Sobald ein gefasster Beschluss amtlich bekannt gemacht wurde, haben Bürgerinnen und Bürger, die gegen diesen Beschluss sind, 100 Tage Zeit die Unterschrifen von 50.000 Wahlberechtigten zu sammeln. Alternativ besteht diese Möglichkei auch, wenn sich 8 Kantone für einen solchen Weg entscheiden (Kantonsreferendum). Erst wenn die Mehrheit sich für das Gesetz ausgesprochen hat, tritt es auch endgültig in Kraft. Die Anzahl der Beschlüsse, die diesem Referendum unterliegen ist sogar gestiegen und hat sich auf die Ebene von Staatsverträgen ausgedehnt. Es wird zwar kaum genutzt (5 mal seit 2000), aber die alleinige Möglichkeit des Referendums beeinflusst die Entscheide des Parlaments nachhaltig zum Positiven.

 

Grundsätzlich sieht auch Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandsprecher von Mehr Demokratie e.V., in diesen „Vorstoß mit Substanz“ durch Ministerpräsident Kretschmer einen Zugewinn für die direkte Demokratie in Deutschland und lobte den <link https: www.mehr-demokratie.de presse einzelansicht-pms news mp-kretschmer-sachsen-braucht-den-volkseinwand>Volkseinwand als „schärfstes Kontrollrecht in der Hand der Bürger“. In einem <link https: www.cdu-landtag.de drucksache ausgaben-2017 mohring-trifft>Interview mit dem Thüringer CDU-Landesvorgesetzten Mike Mohring erörterte Beck bereits 2017 die Vorteile und Möglichkeiten, die ein fakultatives Referendum den Bürgen eines Landes an die Hand geben kann.


Der Freistaat Bayern, einst Vorreiter der direkten Demokratie in Deutschland und noch immer führend im Bereich Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, hinkt allerdings seit Jahren diesen Entwicklungen bei der direkten Demokratie hinterher und droht durch solche Vorstöße weiter ins Hintertreffen zu geraten. Es ist also reichlich Handlungsbedarf vorhanden und Mehr Demokratie e.V. wird weiterhin für seine Kernforderungen nach Instrumenten wie dem fakultativen Referendum einstehen, nicht nur in Bayern, sondern bundesweit. Und damit den Weg ebnen zu mehr Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie.