Der Volksbegehrensbericht 2021 ist da! Direkte Demokratie stärkt Umweltschutz in Bayern

Der Freistaat bleibt Spitzenreiter bei der Anzahl der direktdemokratischen Verfahren. Durch einige Verfahren konnten die Menschen in Bayern bereits das Thema Umweltschutz auf die politische Agenda setzen. Trotz der aktiven direktdemokratischen Praxis sind die Hürden für Volksbegehren nach wie vor zu hoch.

Direkte Demokratie schiebt den Klimaschutz mit an – das zeigt der aktuelle Volksbegehrensbericht, den der Verein Mehr Demokratie am 17.03. veröffentlicht hat. Bis Ende 2021 zählte der Fachverband in den Ländern insgesamt 71 direktdemokratische Verfahren mit Umweltschutzeffekten, von denen elf in Bayern stattfanden. Die Menschen im Freistaat verstehen, wie sie direktdemokratisch Umweltschutz vorantreiben können. Besonders das erfolgreiche Volksbegehren „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 hat verdeutlicht, dass die Menschen in Bayern Umwelt- und Artenschutz selbst in die Hand nehmen wollen. Nach dem Erfolg des Bienen-Volksbegehrens in Bayern starteten Initiativen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ihrerseits direktdemokratische Verfahren zum Thema Artenvielfalt.

Die direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit der Einführung in den ersten Bundesländern im Jahr 1946 auf insgesamt 433. Spitzenreiter sind laut Bericht Bayern (61) und Hamburg (61), gefolgt von Brandenburg (56). In 21 Fällen kam es in Bayern dabei zum Volksbegehren, in sechs Fällen fand ein Volksentscheid statt. Dadurch verfügt der Freistaat über eine lebendige direktdemokratische Praxis. Sowohl in den Kommunen als auch auf Landesebene genießt die direkte Demokratie in der politischen Kultur Bayerns hohe Akzeptanz.

Jedoch liegt die Erfolgsquote von direktdemokratischen Verfahren in Bayern nur bei 22,5 Prozent. Damit landet der Freistaat in dieser Kategorie im deutschlandweiten Vergleich auf Platz 11. Dies liegt auch an den vielen unzulässigen Volksbegehren, die an den hohen Hürden in der zweiten Verfahrensstufe (Volksbegehren) scheitern. So müssen sich beim Volksbegehren in Bayern 10 Prozent der Stimmberechtigten (ca. eine Millionen Bürgerinnen und Bürger) innerhalb von zwei Wochen auf ihren Rathäusern eintragen. Eine freie Unterschriftensammlung ist nicht erlaubt.

Im Ergebnis scheiterten 12 der 21 Volksbegehren daran, dass sie nicht genügend Unterschriften sammeln konnten. Hätte in Bayern das Unterschriftenquorum von Schleswig-Holstein (3,6 Prozent) gegolten, so wären nur fünf dieser 21 Volksbegehren gescheitert. Um die direkte Demokratie in Bayern auszubauen, fordern wir die freie Eintragung für Volksbegehren in Bayern sowie eine Absenkung des Unterschriftenquorums auf 2 – 3 Prozent.

Den Volksbegehrensbericht mit zahlreichen Grafiken finden Sie unter: https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/volksbegehrensbericht-2021