25 Jahre Bürgerbegehren: eine bayerische Erfolgsgeschichte!

Am 1. Oktober 1995 beschlossen Bayerns Bürger per Volksentscheid die Einführung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Was damals hohe Wellen schlug, ist heute aus der politischen Landschaft nicht mehr wegzudenken

(Foto by Holger Boening | CC BY-SA 2.0)

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Die Gesetzesänderung zur Einführung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene trat am 1. November 1995 in Kraft. Seitdem kam es zu mehr als 3200 Verfahren und knapp 2000 Bürgerentscheiden. Damit finden in Bayern mehr als 40 Prozent aller bundesweiten Verfahren statt.

Die Spitzenposition Bayerns ist dabei großteils auf die anwenderfreundlichen Regelungen zurückzuführen, die sich die Bürgerinnen und Bürger selbst gegeben haben. Somit hatte Bayern über Jahre die besten gesetzlichen Rahmebedingungen deutschlandweit - mittlerweile haben uns einige Bundesländer eingehohlt und sogar überholt - und bis heute mit Abstand die meisten Bürgerbegehren.

Gerade in den ersten Jahren kam es aufgrund eines Themenstaus zu sehr vielen Bürgerbegehren (1996: 279, 1997: 271). Seitdem haben sich die Zahlen auf ein Mittel von 100 bis 130 Verfahren jährlich eingependelt. Dabei unterteilen sich die insgesamt 3.241 Verfahren in zwei Verfahrenstypen: 2.637 Bürgerbegehren wurden per Unterschriftensammlung durch die Bürger eingeleitet, 604 Ratsreferenden wurden vom Gemeinderat initiiert. Spitzenreiter in Bayern sind aktuell Augsburg (35 Verfahren), München (33), und Erlangen (23).

Von den eingeleiteten Verfahren kamen 1989 zum Bürgerentscheid, also zur Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger. Knapp die Hälfte (49,2 Prozent) wurden davon im Sinne des Begehrens abgestimmt. Zudem wurden 17,5 Prozent aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und 14,3 Prozent endeten in einem Kompromis zwischen Initiatoren und Gemeinderat. Bei den Abstimmungen lag die Beteiligung bei durchschnittlich 54,4 Prozent der Abstimmungsberechtigten über die letzten 25 Jahre.

Die Themenschwerpunkte sind Verkehrs- und Wirtschaftsprojekte (je rund 21 Prozent), sowie öffentliche Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen (rund 14,5 Prozent) und öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen (rund 13,5 Prozent).

Alleine die Anzahl der direkten Mitbestimmungen zeigt, dass die direkte Demokratie aus der bayerischen Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken ist. Zudem  erstrecken sich die Verfahren quer über alle Themengebiete und vom Großen bis ins Kleine: Von der Schließung eines Kohlekraftwerkes, über den Ausbau des Radverkehrs bis zur Initiative für einen neuen Spielplatz um die Ecke.

Trotz der bisherigen Erfolge, besteht auch in Bayern Reformbedarf. Andere Bundesländer, wie Thüringen oder Hamburg, haben zeitgemäßere und bürgerfreundlichere Regelungen erlassen. So wären ein Absenkung des Zustimmungsquorum, eine Abschaffung der Bindewirkung, die zunehmend als Verfallsfrist angesehen wird, sowie eine ausgewogenere Informationspolitik seitens der Kommunen notwendig. Zudem wäre eine stärke Verschränkung mit Instrumenten der Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Abstimmungen und ein begleitendes Gremium während der Umsetzung zeitgemäß.

Die Regelungen zu direkter Demokratie auf kommunaler Ebene sind nun 25 Jahre alt. Ein guter Zeitpunkt, um an der ein oder anderen Stelle nachzubessern und auch von den Erfahrungen anderer Bundesländer zu lernen.

Unsere Forderungen finden Sie hier: bayern.mehr-demokratie.de/buergerbegehren/md-forderungen/