Begründung der Freien Wähler

Frage 1: Sind Sie dafür, dass in Bayern Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen zulässig sind?

Antwort: JA

Begründnung: Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es überaus schwierig ist, Volksbegehren über die Hürde des Art. 73 der Verfassung zu heben. Aus unserer Sicht sollten Volksbegehren über den Staatshaushalt als Ganzes zwar weiterhin unzulässig sein, weil sich der umfangreiche Haushaltsplan nicht für eine Abstimmung mit Ja oder Nein eignet. Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen sollten aber schon dem Willen des historischen Gesetzgebers zufolge grundsätzlich nicht unzulässig sein. Die strenge Auslegung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, wonach der Begriff „Staatshaushalt“ in Art. 73 BV jedoch nicht nur das formelle Haushaltsgesetz, sondern die Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben des Staates umfasst, ist vor allem vor dem Hintergrund der Entstehung der Norm zu kritisieren. „Finanzgesetze“ und „Gesetze über Steuern und Abgaben“ wurden bewusst der Entscheidung des Volkes nicht entzogen. Dass der Verfassungsgerichtshof unser Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren nicht als Verstoß gegen Art. 73 gewertet hat, war ein großer Erfolg für die direkte Demokratie und macht Hoffnung darauf, dass sich die bisherige strenge Auslegung des Verfassungsgerichtshofs wandelt.

Zur Unterschriftensammlung bei Volksbegehren:

Frage 2a: Sind Sie für die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren?

Antwort: NEIN

Frage 2b: Soll bei Volksbegehren auch die Möglichkeit der Unterschrift per "Briefeintragung" bestehen?

Antwort: JA

Frage 2c: Sind Sie für eine Verlängerung der Eintragungsfrist beim Volksbegehren?

Antwort: JA

Frage 2d: Sind Sie dafür, das Unterschriftenquorum bei Volksbegehren zu senken?

Antwort: NEIN

Begründung: Eine freie Unterschriftensammlung ist aus unserer Sicht nicht unbedingt notwendig (auch aus rein praktischen und formalen Erwägungen), wenn gleichzeitig andere Hürden gesenkt werden: dazu gehören aus unserer Sicht die Ausweitung des Eintragungszeitraums von zwei auf vier Wochen und die Möglichkeit bei einem Volksbegehren per Briefeintragung teilzunehmen. Diese Erleichterungen bei der Unterschriftensammlung hätten vermutlich auch positive Auswirkung auf das Erreichen des notwendigen Quorums von derzeit 10%, so dass eine Absenkung nicht notwendig wäre. Die Hürde für ein Volksbegehren sollte durch Absenkung des Quorums auch nicht zu niedrig angesetzt werden. Je mehr Menschen ein Volksbegehren unterzeichnen, umso höher ist die Akzeptanz in der Bevölkerung und je höher die Beteiligung der Bevölkerung umso deutlicher wird ein Zeichen für unsere repräsentative Demokratie gesetzt. Parlament und Regierung haben dann die Möglichkeit einen klar geäußer-ten Mehrheitswunsch zeitnah umzusetzen.

Frage 3: Die einjährige Bindungswirkung soll...

a) ...abgeschafft werden

b) ...auf drei Jahre verlängert werden

c) ...bestehen bleiben

Antwort: auf drei Jahre verlängern

Begründung: Wir FREIE WÄHLER fordern, dass die Bindungswirkung bei Bürgerentscheiden zum Schutz und zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der bayerischen Bürgerinnen und Bürger verlängert wird. Zwar wur-de die frühere dreijährige Bindungsfrist vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gekippt. Das Urteil betraf aber nur die Kombination von fehlendem Abstimmungsquorum und einer ausnahmslosen, dreijährigen Bindungswirkung. Es wurde explizit nicht darüber entschieden, ob ein dreijähriger Be-standsschutz möglich wäre, wenn gleichzeitig – wie in der jetzigen Regelung – ein Abstimmungsquo-rum besteht. Daneben sollte aber auch für die Initiatoren die Möglichkeit geschaffen werden, einen Bürgerentscheid gesetzlich durchzusetzen. Die bayerische Rechtsprechung war bisher nicht bereit, diese Lücke zu schließen, bzw. sah sich hierzu nicht ermächtigt.

Frage 4: Sind Sie für die Einführung eines bayerischen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes?  

Antwort: JA

Begründung: Wie schon bisher werden wir FREIE WÄHLER uns auch künftig für ein Bayerisches Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz einsetzen. Für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten ist der umfassende Zugang zu amtlichen Informationen eine wichtige Voraussetzung. Dadurch wird die demokratische Meinungs- und Willensbildung gefördert, die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert und dazu beigetragen, die Akzeptanz staatlichen Handelns zu stärken. Die bisherigen Informationszugangsrechte in Bayern sind nicht ausreichend. Wir fordern deshalb einen allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen des Freistaates Bayern unter angemessener Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes. Wir FREIE WÄHLER unterstützen darüber hinaus die Forderung nach einer allgemeinen Transparenzpflicht. Indem die Verwaltung zur aktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichtet wird, erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine weitere Möglichkeit über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus staatliches und kommunales Handeln zu kontrollieren. Mehr Transparenz in Politik und Verwaltung fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung und baut Misstrauen und Vorurteile gegenüber der Verwaltung ab. Auch die demokrati-sche Meinungs- und Willensbildung wird gefördert.

Frage 5: Sind Sie grundsätzlich für die Einführung bundesweiter Volksbegehren und Volksentscheide?  

Antwort: JA

Begründung: Volksbegehren und Volksentscheide müssen auch auf Bundesebene etabliert werden. Politik lebt von dem Engagement und der Gestaltungsbereitschaft der Bürger. Wir sind überzeugt, dass mehr direkte Demokratie zu besseren politischen Entscheidungen und zu einer nachhaltigen Reduzierung der Poli-tikverdrossenheit in Deutschland führt.