Die Fragen und Hintergrundinformationen

1. Sind Sie dafür, dass in Bayern Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen zulässig sind?

Derzeit werden alle Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen für unzulässig erklärt. Der Staatshaushalt als Ganzes wäre auch weiterhin von Volksbegehren und Volksentscheiden ausgenommen.

2. Zur Unterschriftensammlung beim Volksbegehren:

Derzeit müssen sich innerhalb von zwei Wochen in ganz Bayern 10 Prozent, das sind etwa 940.000 Bürgerinnen und Bürger, in den Ämtern eintragen, um zu bekunden, dass sie über eine bestimmte Frage abstimmen wollen. In den letzten 65 Jahren schafften nur acht Volksbegehren die Hürde und kamen bis zum Volksentscheid.

a) Sind Sie für die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren?

Die freie Unterschriftensammlung ist bereits in neun Bundesländern möglich.

b) Soll bei Volksbegehren auch die Möglichkeit der Unterschrift per „Briefeintragung“ bestehen?

Diese Regelung gibt es in Brandenburg zusätzlich zur Amtseintragung.

c) Sind Sie für eine Verlängerung der Eintragungsfrist beim Volksbegehren?

Bis 1967 war die Frist in Bayern für Volksbegehren vier Wochen. Dann wurde sie auf zwei Wochen verkürzt.

d) Sind Sie dafür, das Unterschriftenquorum bei Volksbegehren zu senken?

Eine Absenkung auf fünf Prozent entspräche den Regelungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen auf acht Prozent den Regelungen in NRW und Thüringen In der  Schweiz  müssen 100.000 Unterschriften (ca. zwei Prozent) in 18 Monaten gesammelt werden.

3. Zur einjährigen Bindungswirkung bei Bürgerentscheiden

In Bayern dürfen durch die Bürger gefällte Entscheidungen (Bürgerentscheide) für ein Jahr nicht vom Gemeinderat geändert werden. Dieser Zeitraum wird in der Praxis oftmals als "Verfallsfrist" eines Bürgerentscheids gesehen. Manche Gemeinderäte warten genau ein Jahr ab, um einen missliebigen Bürgerentscheid wieder zu kippen.

Auch ohne Frist sind Bürgerentscheide verbindlich, müssen also umgesetzt werden. Eine politische Kultur des Respekts zwischen Bürgern und Gemeinderat würde die Bindungswirkung unnötig machen.

Wie sollte mit diesem Problem umgegangen werden?

a. Frist abschaffen

b. auf 3 Jahre verlängern

c. unverändert bestehen bleiben

4. Sind Sie für die Einführung eines bayerischen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes?

Jeder Bürger soll sich über öffentliche Angelegenheiten in seiner Kommune oder im Land informieren können. Nur gut informierte Bürger können sich am politischen Prozess beteiligen und engagieren. Jeder soll Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrissgenehmigungen etc. einsehen können. Personenbezogene Daten sowie juristisch klar definierte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt. Es gibt bereits in elf Bundesländern ein IFG oder Transparenzgesetz.

5. Sind Sie grundsätzlich für die Einführung bundesweiter Volksbegehren und Volksentscheide?

Im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen...ausgeübt“. Um bundesweite Volksabstimmungen zu ermöglichen, ist eine Änderung des Grundgesetzes mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Da im Bundesrat ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist, sind bundesweite Volksentscheide auch eine landespolitisch bedeutsame Frage. Die konkrete Ausgestaltung der Hürden und der zugelassenen Themen muss dann noch diskutiert werden.