Im bayerischen Landtag wurden die beiden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz gestern mehrheitlich abgelehnt. Damit ist nach 2001 und 2006 auch der dritte Versuch der beiden Fraktionen gescheitert, ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu etablieren, wie es in anderen Bundesländern mehrheitlich längst üblich ist. Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern, das von Mehr Demokratie mit begründet wurde, zeigte sich am Mittwoch Nachmittag enttäuscht von diesem Ergebnis.
Das Gesetz scheiterte an der Mehrheit der Koalition aus CSU und FDP. FDP – Generalsekretär Martin Zeil, jetzt bayerischer Wirtschaftsminister, hatte noch im Sommer 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf der Liberalen zur Informationsfreiheit angekündigt.
Andreas Fischer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Liberalen im bayerischen Landtag verteidigte die Haltung seiner Partei. Die FDP wünsche sich ein Informationsfreiheitsgesetz, habe sich jedoch dem Koalitionszwang beugen müssen.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben. Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit 11 Landesgesetze. In Bayern, Niedersachsen und Sachsen stellen sich bisher die Parlamente gegen ein Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger. Die CSU hält die geltende Rechtslage in Bayern bereits für ausreichend und lehnt ein solches Gesetz ab. Einige bayerische Kommunen haben das Heft bereits selbst in die Hand genommen und sich eine eigene Informationsfreiheitssatzung gegeben.
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